Die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnte bereits erreichen, dass Psychotherapeut*innen von der Nachweisverpflichtung für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausgenommen werden.
Für den E-Arztbrief soll die Nachweispflicht auf den 1. März 2024 verschoben werden.
Wie die Kassenärztliche Vereinigung mitteilt, soll zudem die Verjährungsfrist entfallen, wonach Ansprüche auf Auszahlung der TI-Pauschalen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden müssen.
Weitere Information zur TI-Kostenerstattung finden Sie unter https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn230802.