Neue Wahlordnung in Kraft
09.02.2009: Die in der letzten Delegiertenversammlung beschlossene novellierte Wahlordnung wurde am 16.12.2008 aufsichtsrechtlich genehmigt und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 30.12.2008 in Kraft getreten.
Die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin können somit im Juni 2009 Ihre Delegiertenversammlung bereits auf Grundlage einer vereinfachten Wahlordnung wählen. Unter anderem
- erhalten die Kammermitglieder künftig alle Informationen zur Wahl (u.a. Fristen und Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zum Wählerverzeichnis und zum Wahlausschuss) kompakt zusammengefasst in einem Rundschreiben 4 Monate vor Ende der Wahlzeit, statt wie bisher in verschiedenen Ankündigungen von Vorstand und Wahlausschuss. Im Wahljahr 2009 wird diese Wahlinformation Ende Februar für Sie versendet.
- Für das Einreichen eines Wahlvorschlags genügt eine Bewerberliste mit mindestens fünf Bewerbern oder Bewerberinnen, die bislang geforderten Unterstützerlisten entfallen.
- Die Zuteilung der Delegiertensitze erfolgt nach einem neuen Verfahren: dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë. Dieses Verfahren gewährleistet nach heutigem Wissensstand am Besten die proportionale Umrechnung der Wählerstimmen in Delegiertensitze.

