Fortbildungspflicht für Psychotherapeuten im Krankenhaus
23.03.2009: Der G-BA hat am 19. März 2009 einen Beschluss gefasst, der die Fortbildungs- und Nachweispflicht für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten regelt.
Einschlägig sind hier die Regelungen des § 137 SGB V. Die Fachärzte am Krankenhaus unterliegen der Fortbildungsnachweispflicht nach diesen Regelungen bereits seit dem 1. Januar 2006. Weitere Informationen finden Sie unter Bundespsychotherapeutenkammer

