Vorsicht bei Nachfragen von Krankenkassen!
08.12.2009: Aus der Kollegenschaft wurde dem Ausschuss für Berufsordnung, Ethik, Menschen- und Patientenrechte mitgeteilt, dass sie von einzelnen Krankenkassen nach der voraussichtlichen Dauer einer Krankschreibung ihrer Patientinnen und ihrer Patienten befragt wurden. In dem mitgeschickten Fragebogen wurden umfangreiche Angaben, z.B. auch zur Psychodynamik, erfragt.
Wir haben diese Anfragen geprüft und juristisch beraten: Im Regelfall müssen (und dürfen) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Auskünfte über die voraussichtliche Dauer einer Krankschreibung geben, die sie zudem gar nicht selbst ausgestellt haben. Die Schweigepflicht verbietet generell die Weitergabe personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten, es sei denn, eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten läge vor oder es bestünde eine gesetzliche Pflicht oder Befugnis zur Datenweitergabe.
Für die ordnungsgemäße Weitergabe von Daten, haben KBV und Krankenkassen offizielle Vordrucke vereinbart. Im Regelfall dürfte die Auskunftserteilung unter Verwendung dieser Formulare in Ordnung sein. Wird eine Auskunft verlangt, ohne dass eines der vereinbarten Formulare verwendet wird, so muss die Krankenkasse angeben, welche gesetzliche Vorschrift diese Auskunft erlaubt. Ist das nicht der Fall, so ist die Auskunft in der Regel zu verweigern.
Sollten Sie von einer Krankenkasse aufgefordert werden, Auskünfte über Patientinnen und Patienten zu erteilen, seien Sie bitte vorsichtig! Bitte melden Sie uns Fälle von unrechtmäßigem Auskunftsersuchen. Die Kammer wird sich mit den Krankenkassen und dem Datenschutzbeauftragten diesbezüglich in Verbindung setzen. Wir werden den Fragebogen beim Datenschutzbeauftragten prüfen lassen, da er nicht zu den o.g. Formularen gehört und Auskunftsbegehren über den Sachverhalt hinaus beinhaltet.
Für den Ausschuss für Berufsordnung, Ethik, Menschen- und Patientenrechte Eva Schweitzer-Köhn (Sprecherin)

