Aus der BPtK: Neue Informationspflichten gelten nicht für Gesundheitsdienstleistungen

31.05.2010: Seit dem 17. Mai 2010 gelten neue Informationspflichten für Dienstleister. Danach sind Dienstleister verpflichtet, zahlreiche Angaben zu ihrem Unternehmen sowie den rechtlichen Bedingungen des Vertragsabschlusses zu machen.

Die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler. Sie hat jedoch einige Ausnahmen. Nicht anwendbar sind die neuen Informationspflichten u. a. auf Dienstleister, soweit sie Gesundheitsdienstleistungen anbieten. Psychotherapeuten, die ausschließlich Patienten behandeln, unterliegen deshalb nicht den neuen Informationspflichten. Näheres zum Anwendungsbereich und zur Erfüllung der Informationspflichten kann dem Informationsblatt des Bundesverbands der Freien Berufe entnommen werden.

Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung ist als Rechtsverordnung auf Grundlage von § 6c der Gewerbeordnung erlassen worden. Sie dient der Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtline in deutsches Recht. Die Verordnung gilt zusätzlich zu bereits bestehenden Regelungen, wie dem Telemediengesetz (Impressumspflicht), dem BGB (Fernabsatzrecht), der BGB-InfoV sowie der Preisangabenverordnung (PAngV).

Anhänge zum Download

Presse-Ansprechpartner Bundespsychotherapeutenkammer Kay Funke-Kaiser Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 030 - 27 87 85-0 E-Mail: presse@bptk.de

Sekundär-Navigation

Login Mitglieder Login Delegierte Login Mitglieder Psych-Info Login Fortbildungsportal

Aktuelle Termine

Alle Termine zeigen

Psych-Info

Suchen Sie eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten? www.psych-info.de Oder nutzen Sie unser Servicetelefon (Di 14–16 Uhr) 030 / 88 71 40 20

Ombudsstelle

Haben Sie Probleme in der Psychotherapie? Unsere Ombudsstelle (eine Anlaufstelle für Patient/-innen und Therapeut/-innen) berät Sie gern 01803 / 00 36 26

Notfalldienste

Die
wichtigsten Notdienste
(Übersicht Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz).
Der Berliner Krisendienst ist rund um die Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen zu erreichen unter Telefon 030 / 39063-10, -20 ... -90 je nach Region.