16. Deutscher Psychotherapeutentag - richtungsweisende Beschlüsse zur Ausbildungsreform

15.07.2010: Zentrales Thema des 16. DPT am 08.05.2010 war die Zukunft der psychotherapeutischen Ausbildung - die Delegierten sprachen sich mit großer Mehrheit für eine grundlegende Reform aus.

Der Vorstand der BPtK wurde vom DPT beauftragt, sich für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einzusetzen. Die Neufassung soll folgende Regelungen beinhalten:

  • Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sind einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Kompetenzen für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren vermitteln und mit einem Master abgeschlossen werden.
  • Die Psychotherapieausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Während der Psychotherapieausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung, die zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt.
  • Der derzeit in praktische Tätigkeit und praktische Ausbildung unterteilte Ausbildungsabschnitt ist grundlegend zu überarbeiten und einheitlich als praktische Ausbildung zu gestalten: curricularer Aufbau, Anleitung und Supervision und psychotherapeutische Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant).
  • Der Teil der praktischen Ausbildung, der in psychiatrischen Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen absolviert wird, soll im gegenwärtigen Umfang (1.200 Stunden) beibehalten werden.
  • Für die Leistungen der Ausbildungsteilnehmer in der psychotherapeutischen Versorgung ist eine den vorliegenden akademischen Qualifikationen
  • angemessene Vergütung gesetzlich vorzuschreiben.
  • Es ist sicherzustellen, dass Ausbildungsteilnehmer während ihrer Ausbildung
  • unter Supervision oder Aufsicht auf eindeutiger rechtlicher Grundlage (nicht auf Grundlage der Heilpraktikererlaubnis) psychotherapeutisch behandeln dürfen.

Einen ausführlichen Bericht zum 16. DPT finden Sie in den Nachrichten der BPtK

Zugehörige Dateien:
Beschlüsse_16 DPT_PT-Ausbildung.pdfDownload (91 kb)
Antrag_3_zu_TOP_6.pdfDownload (34 kb)
Antrag_1_zu_TOP_6.pdfDownload (42 kb)
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