Allgemeines
Um Psychotherapie auf hohem Niveau durchführen und weiterentwickeln zu können, bilden sich PP und KJP regelmäßig fort. Nach § 1 Fortbildungsordnung (FBO) sind sie zur Fortbildung verpflichtet. Hier haben wir Ihnen alle wichtige Informationen rund um das Thema Fortbildung zusammen gestellt:
- Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin (PDF, 72 kb)
- Kategorien von Fortbildungsveranstaltungen und deren Bewertung (PDF, 20 kb)
- Gebührenordnung (PDF, 31 kb)
- Gebührenverzeichnis (PDF, 35 kb)
- Grundsätze zur Errichtung kammerinterner Qualitätszirkel (PDF, 113 kb)
- Musterfortbildungsordnung der BPtK (PDF, 89 kb)
Fortbildungspflicht für PP und KJP in Krankenhäusern:

