Weiterbildung
Am 21. Juni 2011 wurde das Gesetz über die Weiterbildung der Heilberufe um die Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erweitert.
Die Weiterbildung (§ 21 b des Weiterbildungsgesetzes) umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Verhütung, Erkennung und Behandlung von psychischen Krankheiten, psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Leiden einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt, in bekannten geschlechtsspezifischen Unterschieden und in den notwendigen Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation.

