Beschwerdestellen
Was können Sie tun, wenn Sie mit Ihrer Beratung oder Behandlung nicht zufrieden sind oder Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut sich Ihrer Ansicht nach nicht richtig verhält?
- Unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie
- Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin
- Schriftliche Beschwerde einlegen
- Andere Anlauf- und Informationsstellen
Unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie
| Pilotprojekt vom 01.08.2010 - 31.12.2010 |
Patienten und Ratsuchende können sich ab 01.08.2010 bei Beschwerden im psychotherapeutischen Kontext an die Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) mit Sitz in Köln wenden:
- Telefonisch montags von 10 bis 12 Uhr über 0221-16952149 sowie
- online datengesichert über die Website der UPD: www.upd-online.de.
Das Angebot richtet sich vor allem an jene Patienten, die sich aus verschiedenen Gründen zunächst nicht an die Kammer wenden möchten, z. B. weil sie kein berufsaufsichtliches Verfahren gegen ihren Psychotherapeuten auslösen wollen. In der neuen Anlaufstelle finden sie unabhängige Berater, denen sie sich - auf Wunsch anonym - anvertrauen können.
Zu den wichtigsten Zielen der "Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie" gehören:
- Entgegennahme von Beschwerden von Patienten zu psychotherapeutischer Behandlung, ohne dass die/der Psychotherapeut/in Kenntnis davon erhält
- Aufklärung über Patientenrechte und Berufspflichten von Psychotherapeuten
- Aufklärung über die unterschiedlichen Beschwerdewege der jeweils zuständigen Kammer
- Entwicklung von Handlungsperspektiven, die sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Ratsuchenden orientieren
Die Pilotphase läuft zunächst bis 31. Dezember 2010. Die beteiligten Psychotherapeutenkammern haben die UPD im Vorfeld über ihre Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten, den Ablauf der jeweiligen Berufsaufsichtsverfahren und häufig abgefragte rechtliche Regelungen informiert und Experten für besondere Fachfragen vermittelt. Die Kooperationspartner erhalten eine anonymisierte Rückmeldung über Anzahl und Art der Beschwerden. Finanziert wird die Anlaufstelle aus Mitteln der UPD, um die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten.
Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Sie wissen wollen, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben, können Sie mit unserer Ombudsstelle Kontakt aufnehmen. Dort sind erfahrene Ombudsleute tätig, die Sie im Auftrag der Kammer vertraulich und auf Wunsch anonym beraten. Sie erreichen die
Ombudsstelle unter der Telefonnummer 01803 003626
(9 Ct/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Ct/Minute).
Hier finden Sie die aktuellen Sprechzeiten und weitere Informationen zur Ombudsstelle.
Schriftliche Beschwerde einlegen
Möchten Sie sich konkret beschweren, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Psychotherapeutenkammer Berlin. Dort können Sie prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt und dieser geahndet werden muss. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie nicht richtig über das psychotherapeutische Verfahren und die Kosten aufgeklärt wurden,
- Sie Zweifel an der Art und Weise der Ausübung von Psychotherapie haben,
- Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin das "Abstinenzgebot" missachtet, d.h. wenn er oder sie mit Ihnen private Kontakt aufnimmt oder sexuelle Angebote macht,
- die Schweigepflicht gebrochen wird,
- Ihnen unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen gemacht werden,
- sich Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin nicht respekt- und würdevoll Ihnen oder Ihren Angehörigen gegenüber verhält,
- Therapiesitzungen nicht störungsfrei durchgeführt werden können, weil z.B. das Telefon ständig klingelt,
- Therapieberichte anderer Patientinnen und Patienten auf dem Tisch offen herumliegen,
- ein unangemessen hohes Ausfallhonorar für eine von Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung verlangt wird.
In Streitfällen, bei schwerwiegenden Konflikten oder Verstößen gegen die Berufsordnung können Sie eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss der Psychotherapeutenkammer beantragen. Hier wird man sich darum bemühen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeut herbei zu führen.
Dazu wenden Sie sich bitte schriftlich an die:
Psychotherapeutenkammer Berlin
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin
Die Psychotherapeutenkammer ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen. Lesen Sie hier, wie das Beschwerdeverfahren abläuft.
Andere Anlauf- und Informationsstellen
- Patientenbeauftragte von Berlin
- Verbraucherzentrale Berlin
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland e. V., Berlin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Aktionsbündnis Patientensicherheit

