Beschwerdestellen
Was können Sie tun, wenn Sie mit Ihrer Beratung oder Behandlung nicht zufrieden sind oder Ihre Psychotherapeutin/Ihr Psychotherapeut sich Ihrer Ansicht nach nicht richtig verhält?
- Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin
- Schriftliche Beschwerde einlegen
- Andere Anlauf- und Informationsstellen
Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Sie wissen wollen, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben, können Sie mit unserer Ombudsstelle Kontakt aufnehmen. Dort sind erfahrene Ombudsleute tätig, die Sie im Auftrag der Kammer vertraulich und auf Wunsch anonym beraten. Sie erreichen die
Ombudsstelle unter der Telefonnummer 01803 003626
(9 Ct/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Ct/Minute).
Hier finden Sie die aktuellen Sprechzeiten und weitere Informationen zur Ombudsstelle.
Schriftliche Beschwerde einlegen
Möchten Sie sich konkret beschweren, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Psychotherapeutenkammer Berlin. Dort können Sie prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt und dieser geahndet werden muss. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn
- Sie nicht richtig über das psychotherapeutische Verfahren und die Kosten aufgeklärt wurden,
- Sie Zweifel an der Art und Weise der Ausübung von Psychotherapie haben,
- Ihr Psychotherapeut oder Ihre Psychotherapeutin das "Abstinenzgebot" missachtet, d.h. wenn er oder sie mit Ihnen private Kontakt aufnimmt oder sexuelle Angebote macht,
- die Schweigepflicht gebrochen wird,
- Ihnen unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen gemacht werden,
- sich Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin nicht respekt- und würdevoll Ihnen oder Ihren Angehörigen gegenüber verhält,
- Therapiesitzungen nicht störungsfrei durchgeführt werden können, weil z.B. das Telefon ständig klingelt,
- Therapieberichte anderer Patientinnen und Patienten auf dem Tisch offen herumliegen,
- ein unangemessen hohes Ausfallhonorar für eine von Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung verlangt wird.
In Streitfällen, bei schwerwiegenden Konflikten oder Verstößen gegen die Berufsordnung können Sie eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss der Psychotherapeutenkammer beantragen. Hier wird man sich darum bemühen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeut herbei zu führen.
Dazu wenden Sie sich bitte schriftlich an die:
Psychotherapeutenkammer Berlin
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin
Die Psychotherapeutenkammer ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen. Lesen Sie hier, wie das Beschwerdeverfahren abläuft.
Andere Anlauf- und Informationsstellen
- Patientenbeauftragte von Berlin
- Verbraucherzentrale Berlin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Aktionsbündnis Patientensicherheit
- BIP - Beschwerde- un Informationsstelle Psychiatrie in Berlin

