Kommission KJHG

Die im Jahr 2004 von der Kammer einberufene "Kommission KJHG" setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher ambulanter und stationärer Kinder- und Jugendhilfebereichen zusammen. Ziel ist eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Die Kommission KJHG hat ihren ersten Arbeitsauftrag, die Frage nach den Abgrenzungskriterien zwischen Psychotherapie nach SGB V und SGB VIII (KJHG) sowie die Definition der Standards von Psychotherapie in der Jugendhilfe, mit der Vorlage von 2 Ergebnispapieren Ende 2006 erfüllt:

Die ca. 15 von der Kammer geladenen Experten wurden für einen weiteren Arbeitsauftrag im Jahr 2007 um 3 Vertreter der staatlichen Ausbildungsinstitute erweitert. Inhalt dieses Arbeitsauftrages lautete, Standards für die qualifikatorischen Anforderungen für Psychotherapie in der Jugendhilfe zu definieren und Module für ein Rahmencurriculum als curriculare Fortbildung zu entwickeln, in denen die Spezifika dieser Psychotherapie abgebildet werden. Die Kommissionsarbeit umfasste ebenfalls den Themenkreis "Kindeswohlgefährdung" und "Kinderschutz".

Am 29.1.2009 wurden 2 weitere Ergebnispapiere der Kommission vom Vorstand verabschiedet:

Parallel zur "Kommission KJHG" wurde die "AG KJHG" einberufen, die aus den Verbänden der Leistungserbringer besteht, die mit dem Senat einen Trägervertrag zur Erbringung von Psychotherapie in der Jugendhilfe haben. Unter der Moderation der Kammer werden die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung bezüglich der Leistungs- Qualitäts- und Entgeltvereinbarung im Rahmen des Berliner Rah-menvertrages Jugend (BRVJ) begleitet. Nachdem eine für alle Beteiligten tragfähige Leistungs- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen werden konnte, konzentriert sich die weitere Arbeit der AG ab Mai 2009 auf Aspekte der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements für Psychotherapie in der Jugendhilfe.

Während der Kommissionsarbeit wurden auch zwei das Thema anschneidende Gutachten erörtert, die Verfasser als Experten angehört und ihre Ergebnisse in die Arbeitsergebnisse integriert. Es handelt sich um die Gutachten von Prof. Wiesner (Psychotherapie im Rahmen des KJHG) und von Prof. Nothacker (Psychotherapie in der Sozialgesetzgebung).

Mit Prof. Dr. Michael Buchholz wurden spezielle Forschungsvorhaben und -designs zur Psychotherapie im KJHG bzw. der Jugendhilfe besprochen.

Die KJHG-Kommission wurde darüber hinaus bei der Planung verschiedener Fachtagungen mit einbezogen.



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