Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag der Psychotherapeutenkammer Berlin ist ein Einheitsbeitrag. Beitragsermäßigungen können aufgrund schwieriger finanzieller Lebenslagen beantragt werden.

Grundlage der Beitragserhebung ist die Beitragsordnung in Verbindung mit dem jährlichen Beschluss der Delegiertenversammlung zur Beitragshöhe.


Für das aktuelle Jahr 2012 ergeben sich Änderungen der Beitragsordung, der Ermäßigungsklassen und der Höhe des Mitgliedsbeitrags.

Nach vorliegender Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales werden

- die Beitragsordnung,
- die Beitragstabelle 2012,
- die Schwellenwerte 2012 und
- das Antragsformular für eine Beitragsermäßigung 2012

in aktualisierter Version in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Beitragsermäßigung erst nach Erhalt Ihrer Beitragsrechnung. Zusammen mit der Beitragsrechnung erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen zugesandt.


Eine Beitragsermäßigung wird gewährt, wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen den genannten Schwellenwert (Einkommensgrenze) nicht überschreitet. Als Gesamteinkommen gilt der "Gesamtbetrag der Einkünfte" bzw. die "Summe der Einkünfte" in Ihrem Einkommenssteuerbescheid.

Als Nachweis Ihres Einkommens dient eine Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheides. Möchten Sie Kinderfreibeträge geltend machen, reichen Sie bitte ggf. zusätzlich eine Kopie Ihrer Lohnsteuerkarte oder Ihrer ELStAm-Mitteilungen ein. Als vorläufige Nachweise können Sie uns auch eine aktuelle Gehalts-, Renten- oder andere Einkommensbescheinigungen einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag ohne Beifügung entsprechender Nachweise ablehnen müssen.

Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann füllen Sie uns bitte nachfolgende Erklärung aus und schicken Sie sie uns handschriftlich unterzeichnet zurück:

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