Seit 01. Januar 2009 gilt die neue Beitragsordnung
Rückwirkend zum 01. Januar 2009 ist die novellierte Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin in Kraft getreten. Damit werden schwierige finanzielle Lebenslagen bei der Beitragsbemessung angemessener berücksichtigt.
Am 24. Februar 2009 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit die von der Delegiertenversammlung bereits im September 2008 beschlossene Beitragsordnung aufsichtsrechtlich genehmigt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin am 13. März trat die Beitragsordnung rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft.
| 2010 bleiben die Mitgliedsbeiträge in ihrer Höhe unverändert. Der Regelbeitrag beläuft sich auf 305 €. Es gibt 2 Ermäßigungsklassen. Für 2010 gelten folgende Einkommensgrenzen (Schwellenwerte):
Kinder werden zusätzlich berücksichtigt. Pro halbem Kinderfreibetrag erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen um 1.533 €.
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Eine Beitragsermäßigung wird gewährt, wenn Ihr jährliches Gesamteinkommen den genannten Schwellenwert (Einkommensgrenze) nicht überschreitet. Als Gesamteinkommen gilt der "Gesamtbetrag der Einkünfte" bzw. die "Summe der Einkünfte" in Ihrem Einkommenssteuerbescheid. Besondere Lebenslagen wie z.B. Rentenbezug, Krankheit oder Erziehungszeit sind darüber hinaus keine pauschalen Ermäßigungsgründe.
Als Nachweis des geringen Einkommens dient der Einkommenssteuerbescheid. Wenn Kinderfreibeträge berücksichtigt werden sollen, muss ggf. zusätzlich die Lohnsteuerkarte vorgelegt werden. Als vorläufige Nachweise können Sie uns auch eine aktuelle Gehalts-, Renten- oder andere Einkommensbescheinigungen einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag ohne Beifügung entsprechender Nachweise ablehnen müssen.
- Antrag auf Beitragsermäßigung (PDF, 20 kb): Nutzen Sie dieses Formblatt, um eine Beitragsermäßigung zu beantragen
- Beitragsordnung (PDF, 25 kb): Wortlaut der novellierten Beitragsordnung
- Beitragstabelle 2010 (PDF, 13 kb): hier finden Sie die Höhe der aktuellen Beitragsklassen
- Schwellenwerte zur Beitragstabelle 2010 (PDF, 15 kb): hier finden Sie die Einkommensgrenzen für die ermäßigten Beiträge I und II unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann füllen Sie uns bitte nachfolgende Erklärung aus und schicken Sie sie uns handschriftlich unterzeichnet zurück:

