Gaststatus
PP und KJP in der Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte (PPiA/KJPiA, allgemein PiA) können seit Januar 2008 gegen eine Jahresgebühr von 45 € einen Gaststatus in der Psychotherapeutenkammer Berlin beantragen.
Vertretung in den Kammergremien
Alle PiA mit Gaststatus werden einmal im Jahr zu einer Veranstaltung eingeladen, in der sie aus ihrer Mitte ihre Vertretung für die Kammergremien benennen. Unabhängig vom Vertiefungsgebiet kann die Gruppe der PPiA und die Gruppe der KJPiA jeweils eine Vertretung und ihre Stellvertretung entsenden.
Die Vertretung hat Rede- und Antragsrecht in der Delegiertenversammlung, Wahl- und Stimmrecht stehen ihr nicht zu. Im Einvernehmen mit den jeweiligen Ausschusssprechern können die Vertreter außerdem an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen. 2 Mitglieder der PiA-Vertretung jährlich zu der PiA-Bundeskonferenz entsandt und haben dort Gelegenheit zu einem länderübergreifenden Austausch und zur Interessenvertretung auf Bundesebene.
Regelmäßige Informationen der Kammer
PiA mit Gaststatus erhalten regelmäßige Informationen und Veröffentlichungen der Psychotherapeutenkammer: das Psychotherapeutenjournal, den Kammerrundbrief der Psychotherapeutenkammer Berlin, Veranstaltungsinformationen und Einladungen und haben Zugriff auf die internen Mitgliederseiten.
Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch die Kammer
Der Vorstand der Kammer bietet wöchentlich eine telefonische Beratung an. Zudem kann die telefonische Rechtsberatung der Justitiarin in Anspruch genommen werden.
Beendigung des Gaststatus
Der Gaststatus endet mit Beendigung der Ausbildung oder durch Kündigung jeweils zum Quartalsende.

