Interne Absprachen über Zuständigkeiten und institutionelle Abläufe erleichtern die Zusammenarbeit im Team. Durch das Festhalten von Daten (Anzahl der Behandlungsfälle, Dauer der Behandlung etc.) wird nicht nur die eigene Arbeit im Laufe der Zeit reflektiert, sondern es können auch Veränderungen in der Art des Arbeitens oder im Auftreten spezifischer Krankheitsbilder verfolgt werden.
Ein großer Vorteil von QS-Maßnahmen liegt aber nicht zuletzt in der Außerdarstellung der Institution. Klare Angaben über das Behandlungsspektrum der Institution bieten die Chance zur inhaltlichen Profil- und Schwerpunktbildung und geben darüber hinaus potentiellen Ratsuchenden oder Patienten aber auch anderen Institutionen und Niedergelassenen Hinweise darüber, wie das Angebot ist und was sie erwarten können.
Auf berufspolitischer Ebene können QS-Maßnahmen die Verhandlungsposition von Vertretern der PP/KJP stärken. Der schon erwähnte Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS, s. Frage 11) wird z. B. von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) dahingehend kritisiert, dass PP und KJP hier nicht gesondert aufgeführt werden, sondern derzeit nur unter "spezielles therapeutisches Personal" erfasst werden. Die Chancen stehen gut, dass dieser Punkt bei den anstehenden Modifizierungen neu gefasst wird. Ein weiterer Punkt, der zur Zeit bei einer Neufassung des OPS diskutiert wird, ist die Aufstellung einrichtungsübergreifender QS-Maßnahmen, was vor allem im Bereich Psychiatrie/Rehabilitation sinnvoll ist.
Das Engagement der BPtK hat in einem Fall schon zum Erfolg geführt: So werden im OPS inzwischen nicht mehr nur Leistungskomplexe erfasst (Stichwort: Wie teuer ist ein depressiver Patient?), sondern auch möglichst alle Behandlungsleistungen. Dadurch wird der Verlauf der Behandlung transparent: z. B. wie oft ein Patient einzel- und gruppenpsychotherapeutisch behandelt wurde und welche Maßnahmen im Falle einer akuten Krise notwendig waren.
Die tatsächlich geleistete Arbeit von PP, KJP aber auch von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), wird auf diese Weise deutlich nachweisbar und kann in Zukunft als Argument für eine den Leistungen der Ärzte angeglichene gerechtere Entlohnung und Anerkennung psychotherapeutischer Leistungen führen.
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