03.04.2020 - Hinweis zur Fortbildung als Online-Veranstaltung während der Corona-Krise:
Aufgrund der Corona-Krise ist es zudem vorübergehend möglich, zertifizierte Fortbildungen mit Live-Charakter (z.B. Video-Online-Seminare zu einem bestimmten Zeitpunkt), die im Wesen einer Präsenzveranstaltung gleichzusetzen sind und in denen die Teilnahme zuverlässig kontrolliert werden kann, online durchzuführen. Dieses ist auch rückwirkend bei bereits zertifizierten Fortbildungen möglich. Folgende Voraussetzungen müssen dabei zwingend erfüllt werden:
- Terminveranstaltung
- Live-Veranstaltung
- Gesicherte Leitung
- Aktive Beteiligungsmöglichkeit der Teilnehmenden
- Gewährleistung einer Präsenzkontrolle
- Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Bei der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmedien müssen die Nutzungsbedingungen des Mediums mit den Anforderungen an die Datensicherheit abgeglichen werden. Es dürfen nur solche Kommunikationsmedien genutzt werden, die über Server abgewickelt werden, die europäischen Datenschutzstandards genügen.
Bei der Beantragung und auf der Teilnehmer:innenliste, die im Anschluss an die Veranstaltung bei der Kammer eingereicht wird, muss zudem vermerkt werden, dass die Veranstaltung über das Medium XXX erfolgt ist.
Diese Regelung gilt ab sofort und solange es die Gefährdungssituation erfordert.
Fortbildung während der Corona-Krise
- Regelungen für PP KJP im Krankenhaus:
2012-10-18 G-BA-Beschluss zur Fortbildungen von PPT und KJP im Krankenhaus.pdf -
Regelungen der KV:
https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn220207