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Unscharfes Bild einer Veranstaltung - Referentin steht vorn, Publikum sitzt und ist von hinten zu sehen

iStock.com/vm

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Aus-, Fort- und Weiterbildung

Alle Informationen, Dokumente, Formulare und Merkblätter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie in diesem Bereich.

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Aus- und Weiterbildung


Der bisherige Zugangsweg zur Tätigkeit als Psychotherapeut*in wurde mit der Reformierung des Psychotherapeutengesetzes zum 01.09.2020 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und damit grundsätzlich geändert.

Die Ausbildung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) ist in einem Übergangszeitraum bis zum Stichtag 01.09.2032 möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Härtefall) kann dieser Zeitraum auf maximal drei Jahre verlängert werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Ausbildung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Psychotherapeutenkammern nicht für die Zulassung von Einrichtungen zuständig sind, die im Rahmen der postgradualen Ausbildung (z.B. PT II) tätig werden oder aber Fragen beantworten können, die sich auf die Anerkennung von Ausbildungsbestandteilen richten.

PP/KJP oder Fachpsychotherapeut*innen (FP) können Zusatzqualifikationen im Rahmen von Bereichsweiterbildungen erwerben. Informationen hierzu finden Sie hier bzw. für FP hier.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Informationen, die sich auf neue Regelungen (April 2024) der Psychotherapie-Vereinbarung beziehen:

Merkblatt Fachkundenachweis
(PDF, 61.14 kb)


Sie haben eine Approbation als Psychotherapeut*in erhalten und möchten wissen, welche Einrichtungen als Weiterbildungsstätte zugelassen sind? Informationen finden Sie hier.
Sie haben eine Einrichtung, an der Sie Psychotherapeut*innen in Weiterbildung beschäftigen möchten und streben eine Zulassung als Weiterbildungsstätte an?
Informationen finden Sie hier.

 

Fortbildung
 

Zu unterscheiden ist die Fortbildungs- von der Nachweispflicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie nachweispflichtig sind, fragen Sie zunächst bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in nach und/oder wenden Sie sich an die Psychotherapeutenkammer Berlin. Weitere Angaben finden Sie hier:

  • alle Vertragspsychotherapeut*innen (KV-zugelassen, ermächtigt, angestellt in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei einem*einer Vertragspsychotherapeut*in, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder im Job-Sharing arbeitend (§ 95d SGB V))
  • in Krankenhäusern (zugelassen nach § 108 SGB V) angestellte Psychotherapeut*innen
  • Inhaber*innen von befristeten Trägerverträgen für Leistungen nach KJHG gegenüber der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SGB VIII; Vorgabe für eine Verlängerung eines Trägervertrages)

In der Regel können Sie der Nachweispflicht über die Einreichung des sogenannten Fortbildungszertifikates nachkommen.

Fortbildungspflicht

Approbierte Psychotherapeut*innen haben die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Die Pflicht leitet sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz sowie der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin ab.

Nachweispflicht

Die Nachweispflicht ist sozialrechtlich geregelt und gilt für

- alle Vertragspsychotherapeut*innen (KV-zugelassen, ermächtigt, angestellt in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei einem*einer Vertragspsychotherapeut*in, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder im Job-Sharing arbeitend (§ 95d SGB V)
- in Krankenhäusern (zugelassen nach § 108 SGB V) angestellte Psychotherapeut*innen
- Inhaber*innen von befristeten Trägerverträgen für Leistungen nach KJHG gegenüber der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SGB VIII; Vorgabe für eine Verlängerung eines Trägervertrages)

In der Regel können Sie der Nachweispflicht über die Einreichung des sogenannten Fortbildungszertifikates nachkommen.

 

Sie benötigen ein Fortbildungszertifikat, wissen jedoch nicht, für welchen Zeitraum?

  • Wenn Sie die Nachweispflicht gegenüber der KV Berlin zu erfüllen haben, können Sie Ihren individuellen Nachweiszeitraum nach Anmeldung im Online-Portal einsehen.
  • Wenn Sie ihre einen befristeten Trägervertrag mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben, wenden Sie sich an die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in der Senatsverwaltung (Hinweis: in der Regel die Person, mit der Sie den Vertrag verhandelt haben); bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an zertifizierung@psychotherapeutenkammer-berlin.de.

Veranstaltungen, die von der Psychotherapeutenkammer Berlin als Fortbildungsveranstaltung zertifiziert worden sind finden Sie hier.
Der Veranstaltungskalender ist öffentlich und erfordert kein vorheriges Log-In.

Sie möchten sich in das Fortbildungsportal einloggen? Der Link lautet: https://www.ptk-berlin.de/fortbildung/Account/Login. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder sich erstmalig registrieren wollen, können Sie diesen Link ebenfalls nutzen.

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Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
© iStock.com/imaginima

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FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?

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