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    4. Warum wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass Niedergelassene Maßnahmen für ein QM ergreifen müssen?

    Zentrales Ziel der Richtlinie des G-BA ist, "die Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung zu sichern und zu verbessern".

    Dabei soll bei allen Praxistätigkeiten und -abläufen systematisch eine Patientenorientierung umgesetzt werden. Durch die Identifikation und Darlegung von Abläufen in einer Praxis, soll Transparenz für alle Beteiligten hergestellt werden. Es sollen mögliche Probleme und Risiken im Praxisablauf erkannt und gelöst oder besser noch vermieden werden.

    Qualitätsmanagement soll allgemein auch die Arbeitszufriedenheit aller an der Praxis Beteiligten erhöhen. Als Maßnahme dafür wird vorgeschlagen, eine an konkreten Zielen ausgerichtete Praxispolitik und -kultur zu formulieren. Eine wesentliche Bedeutung kommt dabei auch der Beschreibung von selbst gesetzten Zielen sowie der Objektivierung und Messung der Zielerreichung.

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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

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