Jeder, der vor dem 01.01.2006 eine Niederlassung hatte, muss inzwischen ein so genanntes "praxisinternes Qualitätsmanagementsystem" eingeführt haben. In den Richtlinien des G-BA wurde zudem festgelegt, dass ein solches System fortlaufend aktualisiert bzw. korrigiert oder angepasst werden soll.
Alle neu niedergelassenen Kollegen haben ab dem Zeitpunkt der Niederlassung fünf Jahre Zeit, sich mit den Fragen rund um QM vertraut zu machen, sich für ein System zu entscheiden und dieses praxisintern umzusetzen. Dabei wird von folgenden Phasen der Umsetzung ausgegangen:
1. Planungsphase: 2 Jahre
2. Umsetzungsphase: 2 Jahre
3. Überprüfungs- und endgültige Implementierungsphase: 1 Jahr.
Die Auswertung der Erfahrungen in den letzten fünf Jahren erfolgt auf der Basis der von den jeweiligen KVen durchgeführten stichprobenartigen Erhebungen. Seit 2009 werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit 2,5 % der Praxen nach den bisher getroffenen QM-Maßnahmen befragt und die bisherigen Erfahrungen erhoben (siehe auch Frage 9).
Ab dem Jahr 2011 erfolgt dann die Auswertung dieser Erhebungen. Danach sollen ggf. auf der Grundlage der Auswertungen die Richtlinien des G-BA angepasst werden.
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