Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet in jährlichen Stichproben den Einführungs- und Entwicklungsstand von QM in den Praxen zu erheben, zu dokumentieren und an den G-BA zu berichten. QM Kommissionen bewerten durch jährliche Stichproben bei 2,5 % der Praxen den Stand der Einführung und Pflege eines QM Systems.
Dieses Vorgehen ist einerseits als Rückmeldung für den G-BA gedacht. Es soll praxisübergreifend geprüft werden, wie die weitere Entwicklung von QM in der ärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung gediehen ist, wie sie funktioniert und ggf. anders gestaltet werden kann. Zudem ist sie als unterstützende Maßnahme bei der Einführung und der laufenden Pflege des Praxisinternen Managementsystems gedacht.
Unter anderem wird auf dieser Erhebungsgrundlage der G-BA über die Akkreditierung von QM-Systemen entscheiden; möglicherweise wird aber zukünftig auch über die Sanktionierung von Leistungserbringern entschieden, die ihr QM nicht oder nur unzureichend eingeführt oder weiterentwickelt haben.
Die angeschriebenen Praxen sind z. B. nicht verpflichtet, diese Fragebögen ausgefüllt zurückzusenden. Es gibt keine Besichtigungen, keine Nachfragen und keine Kontrollbesuche nach oder aufgrund dieser Fragebögen. Eine Überprüfung oder eine externe Bewertung findet nur statt, wenn Sie sich zertifizieren lassen möchten (siehe Frage 10).
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