Bitte achten Sie darauf, dass alle Bewerberinnen und Bewerber Ihre Kandidatur in Ihrem Wahlvorschlag persönlich unterzeichnen.
Auszug aus der Wahlordnung §10:
(1) Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen. Diese sind beim Wahlausschuss einzureichen.
(2) Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen beginnt mit der entsprechenden Festsetzung durch den Vorstand und endet mit Ablauf des 55. Tages vor Ende des Wahlzeitraums (§ 4).
(3) Ein Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen werden. Das Kennwort kann aus mehreren Wörtern bestehen. Der Wahlausschuss kann ein Kennwort zurückweisen, das keine hinreichende Un-terscheidungskraft besitzt. Gehen mehrere Wahlvorschläge unter dem gleichen Kennwort ein, so gilt das Kennwort für den zeitlich früher eingereichten Wahlvorschlag. Zivilrechtliche Bestimmungen über den Schutz von Namen und Zeichen bleiben unberührt.
(4) Mit einem Wahlvorschlag können beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muss jedoch mindestens fünf Bewerberinnen oder Bewerber enthalten. Die Be-werberinnen und Bewerber müssen mit Namen, Vornamen, ggf. Titel, Wohnsitz, Berufsgruppe und Ort der Tätigkeit laufend nummeriert aufgeführt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen gemäß § 3 Abs. 1 wählbar sein.
(5) Den Wahlvorschlag muss jede Bewerberin und jeder Bewerber handschriftlich unterzeichnen und damit versichern, dass sie oder er sich mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag zur Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin einverstanden erklärt.
(6) Bewerberinnen oder Bewerber dürfen nur in einem Wahlvorschlag kandidieren. Personen, die nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen in mehreren Wahlvorschlägen kandidieren, sind nicht zur Wahl zugelassen. Ihre Namen werden aus allen Wahlvorschlägen gestrichen.
(7) Für jeden Wahlvorschlag sind eine Vertrauensperson und für diese eine Stellvertretung mit Namen, Vornamen, ggf. Titel, sowie ladungsfähiger Anschrift zu benennen.
(8) Für das schriftliche Einreichen der Wahlvorschläge, der Einverständniserklärung sowie der Benennung der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung ist das Muster der Anlage der Wahlordnung zu verwenden.