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    Ausbildung - Rechtsgrundlagen

    Welche Rechtsgrundlagen gelten?

    Folgende Rechtsgrundlagen gelten für die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:

    • Psychotherapeutengesetz (www.gesetze-im-internet.de)
    • Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (vom 15.11.2019) 
    • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
      (PDF, 142.56 kb)
    • Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG, 16.06.1998)
    • Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG, 15.11.2019)
    • Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO, 04.03.2020)

    Die Berufe der PP und KJP sind seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 (PsychThG) approbierte Heilberufe. Um die Approbation zu erlangen, muss eine Ausbildung abgeleistet und eine staatliche Prüfung bestanden werden. Gesetzliche Grundlage der Ausbildungen sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV).

    Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurde 2020 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut kann nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden, wenn dieses den gesetzlichen Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entspricht. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig, welche unter Aufsicht der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer stattfindet.
    Die Ausbildung zum*zur PP/KJP ist bis zu einem Übergangszeitraum bis zum Stichtag 01.09.2032 möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (Härtefall) kann dieser Zeitraum auf maximal drei Jahre verlängert werden.

    Für weiterführende Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Ihr Ausbildungsinstitut oder an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie ein aktuelles Verzeichnis der Berliner Ausbildungsinstitute: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/ausbildung-im-inland/psychologische-r-psychotherapeut-in/

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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

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