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    Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung von PP und KJP

    Welche Rechtsgrundlagen gelten?

    Folgende Rechtsgrundlagen gelten für die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:

    • Psychotherapeutengesetz (www.gesetze-im-internet.de)
    • Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (vom 15.11.2019) 
    • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
      (PDF, 142.56 kb)
      (vom 18.12.1998)
    • Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG, 16.06.1998)
    • Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG, 15.11.2019)
    • Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO, 04.03.2020)

     

    Die Berufe der PP und KJP sind seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 (PsychThG) approbierte Heilberufe. Um die Approbation zu erlangen, muss eine Ausbildung abgeleistet und eine staatliche Prüfung bestanden werden. Gesetzliche Grundlage der Ausbildungen sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV).

     

    Die Ausbildungen können in Vollzeit (mindestens drei Jahre) oder Teilzeit (mindestens fünf Jahre) absolviert werden. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird. Die Ausbildungen schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.

    Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die PP- oder KJP-Ausbildung?

    Voraussetzung für die PP-Ausbildung ist eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt.
    Voraussetzung für eine KJP-Ausbildung ist ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium.

    Die Ausbildungen werden an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind. Eine Liste der Berliner Ausbildungsinstitute finden Sie unter der Rubrik Ausbildungsinstitute.

    Welche Ausbildungsinhalte werden vermittelt?

    Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage von Ausbildungsplänen und erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem dieser Verfahren. Derzeit können die Verfahren Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse als Vertiefungsfach gewählt werden.

    Die Ausbildung wird auf der Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes praxisnah und patientenbezogen durchgeführt. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um 1. in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und

    2. bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können.

    Die Ausbildung umfasst:

    • mindestens 600 Stunden praxisbezogene Theorie,
    • mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung,
    • mindestens 1.200 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten,
    • mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung,
    • mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung,
    • mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision.

    Empfehlungen zur Praktischen Tätigkeit in psychiatrisch klinischen Einrichtungen

    Eine Kommission von Vertreter/-innen aus Ausbildungsinstituten für Psychotherapie, kooperierenden Kliniken, PiA-Vertreter/-innen, Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin sowie der Ausschüsse für Aus-, Fort- und Weiterbildung und Psychotherapie in Institutionen hat Empfehlungen zur Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit erarbeitet.

    • Empfehlungen der Kommission zur Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit I in „psychiatrisch klinischen Einrichtungen“
       
    • Anlage zu den Empfehlungen der Kommission zur Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit I in „psychiatrisch klinischen Einrichtungen“
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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

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