Die Delegiertenversammlung hat eine Änderung der Fortbildungsordnung beschlossen, unter anderem, um eine notwendige Anpassung an die Musterfortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer zu erreichen. Die Änderung ist zum 22.03.2025 in Kraft getreten. An grundsätzlichen Dingen in Bezug auf die Fortbildung hat sich nichts geändert:
Approbierte Psychotherapeut*innen haben die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Diese Pflicht leitet sich aus dem Berliner Heilberufekammergesetz sowie der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin ab. Zu unterscheiden ist die Fortbildungs- von der Nachweispflicht.
Nachweispflichtig sind
- alle Vertragspsychotherapeut*innen (KV-zugelassen, ermächtigt, angestellt in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei einem*einer Vertragspsychotherapeut*in, in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder im Job-Sharing arbeitend (§ 95d SGB V))
- in Krankenhäusern (zugelassen nach § 108 SGB V) angestellte Psychotherapeut*innen
- Inhaber*innen von befristeten Trägerverträgen für Leistungen nach KJHG gegenüber der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie (SGB VIII; Vorgabe für eine Verlängerung eines Trägervertrages)
Bitte beachten Sie, dass es folgende Änderung in Bezug auf die Veranstaltungen gibt, die für die Erteilung des Fortbildungszertifikates berücksichtigt werden können:
Veranstaltungstyp D „Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form“ (vormals Kategorie 1.6): maximal 20 Punkte pro Jahr
Die Kategorie D umfasst unter anderem sogenannte „cme-Fortbildungen“ von unterschiedlichen Anbietern, bei denen man am Ende einer Lerneinheit einige Fragen beantworten muss, um diese erfolgreich abzuschließen.
Veranstaltungen, die durch eine andere Landespsychotherapeutenkammer zertifiziert worden sind, können zudem, anders als zuvor, ohne inhaltliche Prüfung für das Punktekonto berücksichtigt werden.
Wurde eine Veranstaltung durch eine Ärztekammer oder eine andere Heilberufekammer zertifiziert, soll u.a. erkennbar sein, dass „die Fortbildungsinhalte auf Berufsangehörige nach dem Psychotherapeutengesetz und auf die psychotherapeutische Berufsausübung ausgerichtet sind“. Da immer häufiger Teilnahmebescheinigungen von Veranstaltungen mit medizinischem Bezug eingereicht werden, bitten wir um Verständnis, dass es zu Nachfragen kommen kann, sollte das aus der Teilnahmebescheinigung nicht unmittelbar ersichtlich sein.
Folgende Vorteile haben sich durch die Überarbeitung der Fortbildungsordnung ergeben:
- Bessere Verständlichkeit der Begriffe – Zertifizierung für Veranstaltungen, Anerkennung als inhaltliche
- Prüfung der im Einzelfall abgeleisteten Fortbildung
- Vergleichbarkeit mit anderen Landespsychotherapeutenkammern durch weitgehende Übernahme der Kategorien für Bepunktung aus der Musterfortbildungsordnung
- Auf Antrag Anerkennung einer nicht durch eine Heilberufekammer zertifizierten Veranstaltung, bei reduzierten Gebühren von 20€ je Veranstaltung
- 5 statt 3 Punkte pro wissenschaftlicher Veröffentlichung (nach dem 22.03.2025)
- Für Veranstalter*innen: Keine Notwendigkeit mehr, Teilnahmelisten im Anschluss an eine stattgefundene Veranstaltung an die PtK Berlin zu übermitteln[1]
[1] Das hat zur Folge, dass die PtK Berlin keine Teilnahmelisten mehr in die Online-Punktekonten überträgt.