Alle Bemühungen sind gescheitert, im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit für die Streichung des umstrittenen § 35 Absatz 3 des Kammergesetzes zu schaffen. Er ist Ursache dafür, dass die Berliner Psychotherapeutenkammer - als einzige im ganzen Bundesgebiet - nicht die Möglichkeit erhält, ein Versorgungswerk zu errichten.
Die Kammer hat mittlerweile den Rechtsweg eingeschlagen. Ziel ist nach wie vor die Einrichtung einer berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen unserer Mitglieder.
Nach wie vor können sich freiberuflich tätige Berliner Psychotherapeuten nicht über ein Versorgungswerk für die Zukunft absichern, da das Berliner Kammergesetz dies explizit ausschließt.
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