Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den jüngsten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen mehr Zeit für den Einstieg in eine abstinente Behandlung einräumt, jedoch weiterhin an der rigiden Vorgabe der Suchtmittelfreiheit festhält.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betont, dass die Abstinenzpflicht nicht dem Stand der Wissenschaft entspräche und Betroffene mit schweren Abhängigkeitserkrankungen von dringend benötigter psychotherapeutischer Hilfe ausschließe. Leitlinien empfehlen längst auch kontrollierten Konsum und Harm-Reduction-Ansätze als Behandlungsziele.
Die BPtK fordert deshalb in einer Pressemitteilung vom 21.08.2025 eine vollständige Streichung der Abstinenzregel, um Patient*innen einen niedrigschwelligen und individuellen Zugang zu Psychotherapie zu ermöglichen.