Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt die Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz zum Anlass, Reformen auch für die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen einzufordern. Laut BPtK-Präsidentin Andrea Benecke besteht weiterhin deutlicher Nachholbedarf – insbesondere durch Personalmangel, zu häufige stationäre Behandlungen sowie Defizite bei Digitalisierung und Bürokratie, die Ressourcen binden.
Die BPtK fordert daher noch in dieser Legislaturperiode eine Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausversorgung. Notwendig seien eine stärker ambulant ausgerichtete Behandlung, bessere digitale Strukturen, weniger Bürokratie sowie verbindliche Qualitätsstandards und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Die Reform der somatischen Krankenhäuser habe diesen Bereich bislang nicht erfasst.
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