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    BPtK stellt sich erneut gegen Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen

    27.03.2026

    Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) keineswegs ein Kostentreiber. Mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz würden hier der Großteil aller Behandlungsfälle versorgt, betont die BPtK in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig zeigt sich demnach, dass ambulante Psychotherapie deutlich kosteneffizienter ist als stationäre Behandlungen, die bei weniger Fällen mehr als doppelt so hohe Ausgaben verursachen. Dennoch bleibt das Potenzial einer frühzeitigen ambulanten Versorgung bislang unzureichend genutzt, während ausgerechnet in diesem Bereich Kürzungen vorgesehen sind.

    BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke kritisiert insbesondere die geplanten pauschalen Honorarkürzungen als beispiellos und warnt vor negativen Folgen für Patient*innen. Unbehandelte oder verspätet behandelte psychische Erkrankungen führten zu höheren gesellschaftlichen Kosten, etwa durch längere Arbeitsausfälle oder stationäre Behandlungen. Investitionen in Psychotherapie zahlten sich hingegen mehrfach aus. 

    Die von Krankenkassen angeführten Honoraranstiege relativiert die BPtK mit dem Hinweis auf frühere Untervergütung, die erst durch ein Gerichtsurteil korrigiert worden sei.

    Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier. 

    Schlagworte
    ambulante psychotherapeutische Versorgung
    ambulante Psychotherapie
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