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    Ein faires Modell zur Ermittlung des Praxiswertes?

    14.06.2011

    Das Problem der hohen Preise beim Verkauf psychotherapeutischer Praxissitze mit KV-Zulassung ist nach wie vor virulent. Während die abgebende ältere Generation auf ihr Recht pocht, die Sitze zum Marktwert abgeben zu können, um damit ihre Altersicherung zu verbessern, fühlt sich die junge Generation, die bereits viel Geld für das gesetzlich vorgeschriebene, aber bisher kaum bezahlte Praktische Jahr aufbringen musste, ausgebeutet. Innerhalb der Profession liegen die Generationen an dieser Stelle im Krieg miteinander.

    Die Bemühungen der Arbeitsgruppe im Länderrat der BPTK, ein bundesweit einheitliches Bewertungsmodell zu etablieren, sind bisher ohne Ergebnis geblieben.

    Nun hat Dr. Wolfgang Bürger in der aktuellen rosa Beilage 2/2011 der DGVT ein neues Bewertungsmodell vorgeschlagen. Berechnet und verkauft wird der Differenzwert. Dies ist "der Unterschied zwischen den Gewinnerzielungsmöglichkeiten bei Übernahme einer bestehenden Praxis gegenüber den Gewinnerzielungsmöglichkeiten bei der Neugründung einer Praxis."

    "Am Beispiel einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis "Musterpraxis" (Umsatz von 124.000 € mit 36 Therapiestunden in 43 Wochen, was nur 5 % der Praxen erreichen; bei geringerer Stundenzahl muss entsprechend abgestaffelt werden) ergeben sich auf der Basis der obigen Überlegungen folgende Berechnungssätze für den Gewinn in den ersten beiden Quartalen, wenn bei Übernahme einer Praxis und Zuweiserstruktur/Warteliste 80 % des Umsatzes (im ersten Quartal 70 %, im zweiten 90 %) erzielt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebskosten einer neu gegründeten Praxis sich nicht von denen einer übernommenen Praxis unterscheiden: Halbjahresumsatz bei 80 % Auslastung: 49.600 €

    • Betriebskosten ½ Jahr
    • (bei max. ausgelasteter Praxis) 20.318 €
      Summe 29.282 €
    • Einkommenssteuer
    • (pauschal 30% 8.785 €
      Summe 20.497 €

    Bei der Neugründung einer Praxis mit der Absicht einer vollen Auslastung ergeben sich auf der Basis der obigen Überlegungen folgende Berechnungssätze für den Gewinn in den ersten beiden Quartalen, wenn in den ersten beiden Quartalen 60 % des Umsatzes erzielt werden können:

    Halbjahresumsatz bei 60 %
    Auslastung: 37.200 €

    • Betriebskosten ½ Jahr
    • (bei max. ausgelasteter Praxis) 20.318 €
      Summe 16.882 €
    • Einkommenssteuer
    • (pauschal 30%)5.065 €
      Summe 11.817 €

    Differenzbetrag
    Praxisübernahme/Praxisneugründung: 8.680 €

    Wäre dieses Modell ein fairer Kompromiss zwischen den Generationen?

    Diskutieren Sie mit uns!

    Den vollständigen Text von Dr. Wolfgang Bürger mit der ausführlichen Erläuterung finden Sie hier:

    year=2011&tx_ttnews[month]=05&tx_ttnews[day]=19&tx_ttnews[tt_news]=2622&tx_ttnews[backPid]=1897&cHash=86be8e126a

    Pilar Isaac-Candeias, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer Berlin

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    © iStock.com/imaginima

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