Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht in den mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beschlossenen Verbesserungen beim Datenschutz in der elektronischen Patientenakte (ePA) einen wichtigen gesundheitspolitischen Fortschritt.
Sie begrüßt, dass Psychotherapeut*innen künftig nicht verpflichtet sind, die ePA zu befüllen, wenn erhebliche therapeutische Gründe, Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls dem entgegenstehen. Zudem sollen künftig ausschließlich Versicherte selbst Zugriff auf automatisch eingestellte Abrechnungsdaten erhalten – ein wichtiger Schritt zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und des Vertrauens in die ePA.
Die BPtK betont zugleich, dass der Datenschutz in der ePA weiterentwickelt werden müsse. Es gelte, ein differenziertes Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene umzusetzen und die Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren zu prüfen.
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem BEEP nur partiell verbessert
Mit Blick auf die psychotherapeutische Weiterbildung sieht die BPtK im BEEP lediglich einen ersten, aber unzureichenden Schritt. Zwar erhalten Weiterbildungsambulanzen nun eine rechtliche Grundlage, um sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Behandlungen durch Weiterbildungsteilnehmende in die Vergütungsverhandlungen einzubringen. Allerdings bleiben Praxen, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken, die weiterbilden möchten, weiterhin ohne geregelte Finanzierung.
Die Pressemitteilung der BPtK finden Sie hier.