Das neue Gesetz zur Modernisierung und Pflege, das am 25.03.2021 im Bundestag beraten wurde, erlaubt die Verordnung von Gesundheits-Apps für zwei Jahre, bevor deren Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Auch ist keine Videobehandlung in der Akutversorgung vorgesehen ...
Am 25.03.2021 wurde das neue Gesetz zur Modernisierung und Pflege im Bundestag beraten. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen. „Das ist Wirtschaftsförderung für die Digitalbranche auf Kosten des Patientenschutzes“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
Zudem sieht das Gesetz, die Videobehandlung, die sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt hat, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten, gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen nicht vor.
Daher hat die BPtK eine Stellungnahme und Pressmeldungen dazu verfasst.
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