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    Gesetz zur digitalen Modernisierung von Gesundheit und Pflege im Bundestag beraten

    30.03.2021

    Am 25.03.2021 wurde das neue Gesetz zur Modernisierung und Pflege im Bundestag beraten. Danach sollen Gesundheits-Apps schon bis zu zwei Jahre verordnet werden können, bevor überhaupt geklärt ist, ob sie wirksam sind oder nicht sogar schaden. Für das erste Jahr können die Anbieter*innen außerdem die Preise für die Nutzung der Gesundheits-Apps nach eigenem Ermessen festsetzen. „Das ist Wirtschaftsförderung für die Digitalbranche auf Kosten des Patientenschutzes“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

    Zudem sieht das Gesetz, die Videobehandlung, die sich während der Corona-Pandemie enorm bewährt hat, um die psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten, gerade bei besonders dringenden psychotherapeutischen Akutbehandlungen nicht vor.

    Daher hat die BPtK eine Stellungnahme und Pressmeldungen dazu verfasst.

    Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)

    BPtK_PM Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
    (PDF, 155.57 kb)
    BPtK_PM Aktubehandlung per Video ermöglichen
    (PDF, 181.67 kb)

    Das neue Gesetz zur Modernisierung und Pflege, das am 25.03.2021 im Bundestag beraten wurde, erlaubt die Verordnung von Gesundheits-Apps für zwei Jahre, bevor deren Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Auch ist keine Videobehandlung in der Akutversorgung vorgesehen ...

    Dokumente
    BPtK_PM Aktubehandlung per Video ermöglichen
    (PDF, 181.67 kb)
    BPtK_PM Fahrlässiger Patientenschutz bei Gesundheits-Apps
    (PDF, 155.57 kb)
    Schlagworte
    Akutbehandlung
    Videobehandlung
    Gesetz zur Modernisierung von Gesundheit und Pflege
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    © iStock.com/imaginima

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