Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und darin zentrale Empfehlungen des Bundesrats abgelehnt, auf bestimmte Einschnitte in der - auch psychotherapeutischen - Versorgung zu verzichten.
Wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schreibt, beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Die Vorschläge des Bundesrats, für bestimmte psychotherapeutische Leistungen gesetzlich eine vollständige extrabudgetäre Vergütung vorzugeben, wurden nicht berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant zudem weiterhin, die bestehenden Zuschläge zur Kurzzeittherapie und die Vergütungsregelungen für Terminvermittlungsfälle abzuschaffen. Geprüft werden soll jedoch, ob auf das Einholen eines Konsiliarberichts in bestimmten Fällen verzichtet werden kann. Davon betroffen wären ärztlich überwiesene Patient*innen und Patient*innen in psychotherapeutischer Anschlussbehandlung nach einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung.
Die gesamte Meldung der BPtK finden Sie hier.