Mit einer Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes im Jahr 2024 hatte das Abgeordnetenhaus endlich den Weg dafür freigemacht, dass auch für die approbierten Psychotherapeut*innen in Berlin die Errichtung eines Versorgungswerks möglich wird. Hierfür haben die Vertreter*innen der Psychotherapeutenkammer Berlin vor über 20 Jahren beständig gekämpft.
Allein mit der gesetzlichen Möglichkeit zur Errichtung eines Versorgungswerks ist das Ziel jedoch noch nicht erreicht. Es folgten umfangreiche Vorarbeiten, um im Interesse der Mitglieder die bestmögliche Umsetzungsoption zu finden. Nach intensiver Prüfung verschiedener Modelle hat die zuständige Kommission der PtK Berlin den Anschluss an die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeut*innenversorgung empfohlen.
Die Delegiertenversammlung stimmte am 23.09.2025 nach regem Austausch für den Vorschlag – eine Entscheidung mit weitreichender Bedeutung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder. Der Anschluss an das Bayerische Versorgungswerk muss vor dem Start nun vom Berliner Abgeordnetenhaus durch einen Staatsvertrag umgesetzt werden. Dieser Schritt ist angestoßen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
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