Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) werden die entsprechenden Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgewertet. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Gleichzeitig sollen die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent erhöht werden. Selbst für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, ergibt sich daraus insgesamt eine Honorarminderung von rund 2,8 Prozent.
„Die Entscheidung setzt ein völlig falsches Signal in einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung seit Jahren kontinuierlich wächst. Ambulante Psychotherapie ist eine tragende Säule der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht vielen Patient*innen wohnortnahe und kosteneffiziente Hilfe“, so Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin. „Die Kosten für ambulante Psychotherapie machen lediglich 0,7 Prozent der Gesamtkosten der GKV aus. Gleichzeitig ergibt sich laut Studien für jeden in ambulante Psychotherapie investierten Euro ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von zwei bis vier Euro. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass ausgerechnet an dieser Stelle gespart werden soll. Die Einsparungen sind ein Affront gegen unseren Berufsstand sowie gegen auf psychotherapeutische Versorgung angewiesene Menschen und setzen die psychotherapeutische Versorgung weiter unter Druck.“
Psychotherapeutische Praxen stehen – wie viele andere Einrichtungen im Gesundheitswesen – unter dem Druck steigender Kosten und der anhaltenden Inflation. Bereits heute liegen die wirtschaftlichen Ergebnisse psychotherapeutischer Praxen deutlich unter denen aller anderen Fachgruppen der vertragsärztlichen Versorgung. Da psychotherapeutische Leistungen nahezu vollständig zeitgebunden sind, können zusätzliche Behandlungen pro Zeiteinheit nicht erbracht werden.
Die Psychotherapeutenkammer Berlin teilt deshalb die Kritik der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Eine angemessene Vergütung ist eine zentrale Voraussetzung, um die ambulante psychotherapeutische Versorgung auch künftig verlässlich sicherzustellen.
Die vollständige Pressemitteilung der BPtK zum Thema finden Sie hier.
Zur gesamten Meldung der KBV gelangen Sie hier.