Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Anbieter*innen digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Psychotherapeut*innen – zur Barrierefreiheit, sofern sie über ihre Website z. B. Online-Terminbuchungen, Kontaktformulare oder andere elektronische Dienstleistungen anbieten.
Reine Informationsseiten über die eigene Praxis sind ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Für bestehende Websites gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.
Weitere Informationen und ein ausführliches FAQ bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Website.