Ab 1. November 2025 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundespolizist*innen eine bessere Vergütung und können ein erweitertes Leistungsspektrum abrechnen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium des Innern eine entsprechende Anpassung der gemeinsamen Vereinbarung erreicht. Die Vergütung sei damit nun wieder mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, erklärte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
15 von 16 der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe wurden in die gemeinsame Vereinbarung aufgenommen.
Für die Langzeitpsychotherapie gelten zusätzliche Zuschläge pro Behandlungsstunde:
Verhaltenstherapie und Systemische Therapie: +26 Euro
Tiefenpsychologisch fundierte und Analytische Psychotherapie: +34 Euro
Die neuen Sätze gelten ausschließlich bei Abrechnung über die Heilfürsorge Bundespolizei (Sankt Augustin). Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BPtK hier.