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    Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer zum Koalitionsvertrag

    02.12.2013

    Am 30.11.2013 hat die Delegiertenversammlung einstimmig eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag beschlossen: Die Psychotherapeutenkammer Berlin begrüßt, dass sich die Koalitionspartner für die zukünftige Bundesregierung in ihren Verhandlungen ausführlich mit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschäftigt haben.

    Insbesondere die freie Arzt- und Psychotherapeutenwahl und die Versorgung auf einem hohen qualitativen Niveau gilt es auch in der psychotherapeutischen Versorgung zukünftig für alle Patienten zu sichern. Für die weiteren politischen Beratungen sind uns die folgenden Punkte besonders wichtig:

    Schwerpunkte im ambulanten Bereich

    Eine erste Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere unterversorgter Patientengruppen, und ein erster Beitrag zur Reduzierung der Wartezeiten ließen sich sofort realisieren:

    • Das "Psychotherapeutische Gespräch" (EBM) muss in ausreichendem Umfang erbringbar sein und extrabudgetär, wie auch die Leistungen im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie, vergütet werden.
    • Eine Konkurrenz zwischen Kurz- und Langzeittherapie aus ökonomischen oder gesundheitspolitischen Gründen darf es nicht geben: die dringend benötigte niedrigschwellige Akutversorgung (als Einzel- oder Gruppenbehandlung) sind für uns zusätzliche Angebote und kein Ersatz für die Richtlinienpsychotherapie.
    • Eine präzise definierte Psychotherapeutische Grundversorgung (incl. Akutversorgung) für alle Bevölkerungsgruppen ist - als niedrigschwellige Ergänzung zur Richtlinienpsychotherapie - notwendig und muss die patientenbezogene Zusammenarbeit mit ärztlichen Kollegen, insbesondere Hausärzten, Psychiatern und Psychosomatikern ermöglichen.
    • Die Diagnose und Indikationsstellung muss weiterhin maßgeblich für die Wahl des Psychotherapeutischen Gespräches, des Psychotherapeutischen Verfahrens und der Therapieform (Kurz- oder Langzeit-, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie) sein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Qualitätssicherung verstehen sich von selbst.
    • Bei den beschriebenen Änderungen der Struktur des KV-Systems, nach denen die Vertreterversammlungen zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten gebildet werden sollen, die jeweils über die Belange ihres Versorgungsbereichs allein entscheiden sollen, muss der Schutz der Belange der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gesetzlich klar geregelt werden. Die Psychotherapeutenkammer Berlin sieht mit Sorge, dass aus der Kann-Regelung zum Praxisaufkauf zum Abbau der Überversorgung eine Soll-Regelung werden soll. Die sogenannte Überversorgung im Bereich der Psychotherapie basiert auf einer Bedarfsplanung, die nicht den tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie darstellt. Die Psychotherapeutenkammer fordert daher eine prospektive Bedarfsplanung, die den wachsenden Behandlungsbedarf aufgrund psychischer Erkrankungen berücksichtigt.

       

    Schwerpunkte im institutionellen Bereich

    • Die psychotherapeutische Versorgung in Institutionen (z.B. Psychiatrische Institutsambulanzen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken, Öffentlicher Dienst, freie Wohlfahrtspflege …) muss präzise definiert, qualitativ gesichert und bezogen auf die gestellten Indikationen für die Patienten entsprechend verfügbar sein.
    • Jedem Patienten ist eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche psychotherapeutische Behandlung frühzeitig anzubieten, um Drehtüreffekte, Chronifizierungen und Hospitalisierung zu vermeiden.
    • Der Übergang von einer Behandlung in der Klinik in ein tagesklinisches oder ambulantes Behandlungssetting muss patientenbezogen gestaltet werden.

    Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin

    Pressemitteilung als pdf:

    Dokumente
    131201_kommentar_koalitionsvertrag.pdf
    (PDF, 370.90 kb)
    Schlagworte
    Stellungnahme
    Koalitionsvertrag
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    © iStock.com/imaginima

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