Zusammenfassung:
Der Kommission Bundesteilhabegesetz der Berliner Landespsychotherapeutenkammer begrüßt den mit dem BTHG gewählten zeitgemäßen Umgang mit dem Thema Behinderung.
Bei der Umsetzung des Gesetzes auf Bundesebene fordert sie:
- Stärkung der ambulanten und komplementären Kapazitäten für ehemalige Langzeitpatienten
 - stärkerer Einsatz psychotherapeutischer Vorgehens- und Betrachtungsweisen bei dieser Patientengruppe
 - Sicherstellung psychotherapeutischer Angebote für geistig behinderte Menschen
 
Für die Umsetzung auf Landesebene fordert die Kommission:
- Tragfähige Konzeption, um den steigenden Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei gleichzeitigem Kostendruck effizient zu begegnen
 - Sicherstellung einer frühzeitigen Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, um eine aus der Krankheit resultierende Behinderung möglichst zu vermeiden
 - Aufrechterhalten und wo nötig Ausbauen bewährter Strukturen; dabei gilt es, den Bereich der gezielten Prävention psychischer Erkrankungen deutlich zu priorisieren.
 
Ergänzende Dokumente und Stellungnahmen