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    Weg (beinahe) frei für ein Versorgungswerk für Berliner Psychotherapeut*innen!

    03.05.2024

    20 Jahre und drei Gerichtsverfahren später…

    Das Wunder ist fast vollbracht! Am 2. Mai 2024 behandelte das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses die entscheidende Änderung im Berliner Heilberufekammergesetz: Der Paragraf 90, der bisher allen Berliner Heilberufekammern, die nach dem 22. September 1999 gegründet worden sind, die Errichtung eines Versorgungswerks untersagt hat, soll ersatzlos gestrichen werden. Damit wäre endlich der Weg frei für ein Versorgungswerk für Berliner Psychotherapeut*innen! Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes soll am 23.05.2024 erfolgen, gilt aber als reine Formsache.

    Dieser Erfolg kann gar nicht hoch genug gehängt werden, denn seit Gründung der Psychotherapeutenkammer Berlin vor über 20 Jahren setzen sich Ihre Vertreter*innen in der Kammer dafür ein, dass Psychotherapeut*innen in Berlin für ihr Alter, Berufsunfähigkeit oder die Versorgung von Hinterbliebenen durch eine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk vorsorgen können. Dafür hatte die Psychotherapeutenkammer sogar Klage eingereicht und ist dreimal vor Gericht gegangen – erst vor das Verwaltungsgericht Berlin, dann vor den Verfassungsgerichtshof Berlin-Brandenburg und in letzter Instanz schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Dieses entschied jedoch, dass es Sache der Berliner Politik sei, darüber zu entscheiden, ob die Kammer ein Versorgungswerk errichten darf oder nicht.

    Parallel dazu haben Ihre Vertreter*innen in der Psychotherapeutenkammer unermüdlich versucht, Berliner verantwortliche Politiker*innen für die Streichung des Paragrafen, der eine faire Altersvorsorge verhindert, zu gewinnen. Psychotherapeut*innen in allen anderen Bundesländern sowie Mitglieder aller anderen Berliner Heilberufekammern steht diese Vorsorgemöglichkeit bereits zur Verfügung.

    Doch erst in der aktuellen Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses stießen wir verstärkt auf positive Resonanz sowohl bei den Regierungsparteien als auch bei der Opposition. Unzählige Briefe mit Aufrufen von Berliner Psychotherapeut*innen an Abgeordnete bauten zusätzlichen Druck auf. CDU und SPD waren es schließlich, die den entsprechenden Änderungsantrag zum Heilberufekammergesetz in den Berliner Gesundheitsausschuss einbrachten, unterstützt von der Linken und Bündnis90/Die Grünen. Mit den Stimmen aller Fraktionen außer denen der AFD (die sich enthielt) sprach sich der Gesundheitsausschuss am 22.04.2024 für den Änderungsantrag aus. Und gestern, am 2. Mai, haben sich alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenden Parteien für eine Streichung des Paragrafen 90 ausgesprochen. Damit steht einer endgültigen Verabschiedung am 23.05.2024 eigentlich nichts mehr im Wege.

    Da ein Zusammenschluss mit einem vorhandenen Versorgungswerk wahrscheinlich die sinnvollste Lösung sein wird, wird die Psychotherapeutenkammer Berlin nun zunächst prüfen, welches Versorgungswerk in Deutschland für einen Anschluss der Berliner Psychotherapeutenkammer in Frage käme und das geeignetste für unsere Mitglieder ist.

    Hintergrundinfo zu Versorgungswerken: Organisation und Leistungen

    Die freien Berufe sind seit der Rentenreform 1957 aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen. In der Folge bewährten sich berufsständische Versorgungswerke zur Vorbeugung einer möglichen Altersarmut und zur Erhaltung voll leistungsfähiger freier Berufe, einem gut funktionierenden Arbeitsmarkt und in einzelnen Fällen auch einer Entlastung des Sozialstaates.

    Neben einer Altersrente gehören zu den Leistungen von Versorgungswerken auch eine Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente und – vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Zuschuss zu Reha-Maßnahmen. Anders als bei privaten Versicherungen ist eine Gesundheitsprüfung bei Aufnahme als Mitglied in der Regel nicht erforderlich. Der Beitrag orientiert sich am Berufseinkommen, wobei erhöhte Risiken – wie etwa Vorerkrankungen – nicht zu höheren Beiträgen oder Haftungsausschlüssen führen.

    Berufsständische Versorgungswerke sind über den Berufsstand eigenverwaltet und eigenfinanziert. Sie finanzieren sich aus einer Mischung von Kapitaldeckung und Umlagen durch die Beiträge der Pflichtmitglieder. Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Mitglieder des Versorgungswerks selbst über die Grundlagen des Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrechts.              
    Dr. Lea Gutz

    Der Vorstand der PtK Berlin bedankt sich bei allen ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Mitgliedern und Mitarbeiter*innen, die sich in den unterschiedlichen Gremien generationenübergreifend über viele Jahre hinweg für diesen Moment eingesetzt haben!

    Wir warten jetzt die 2. Lesung ab und werden uns dann mit Informationen zum weiteren Vorgehen an Sie wenden!

    Ihre PtK Berlin

     

    Dokumente
    Information Stand Versorgungswerk 02.05.2024.pdf
    (PDF, 191.79 kb)
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