Berlin, 26. März 2026 – Die Psychotherapeutenkammer Berlin protestiert mit Nachdruck gegen die am 11. März 2026 im Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Dass diese auf Druck des GKV-Spitzenverbands zustande gekommene Kürzung bereits zum 1. April 2026 in Kraft treten soll, ist ein gesundheitspolitischer Fehlgriff mit Ansage, so die Kritik der Kammer in einer von der Delegiertenversammlung beschlossenen Resolution.
„Der Beschluss stellt einen massiven Affront gegenüber niedergelassenen Psychotherapeut*innen dar – und sendet zugleich ein völlig falsches Signal für die ambulante Versorgung insgesamt“, so Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn. „Wer hier kürzt, trifft nicht abstrakte Strukturen, sondern konkret die Menschen: Patient*innen mit psychischen Erkrankungen, die auf eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung angewiesen sind.“
Psychische Erkrankungen eine der häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten
Gerade in einer Zeit multipler Krisen, wachsender gesellschaftlicher Belastungen und steigender Fallzahlen psychischer Erkrankungen ist diese Entscheidung fachlich unverständlich und politisch verantwortungslos. Psychische Erkrankungen zählen schon heute zu den häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten – mit erheblichen individuellen wie volkswirtschaftlichen Folgen.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen: Die Prävalenz psychischer Erkrankungen ist so hoch wie nie zuvor. Ausgerechnet hier den Rotstift anzusetzen, ist kurzsichtig und ignoriert die dringenden Bedarfe einer ganzen Generation.
Prekäre Situation des psychotherapeutischen Nachwuchses wird verschärft
Zugleich verschärft die Kürzung die ohnehin prekäre Lage des psychotherapeutischen Nachwuchses. Unzureichend finanzierte Weiterbildungsstrukturen und wirtschaftlich angespannte Ausbildungsbedingungen werden weiter unter Druck gesetzt. Die Sicherung der zukünftigen Versorgung wird damit noch ungewisser.
Vor dem Hintergrund inflationsbedingt steigender Praxis-, Miet- und Lebenshaltungskosten ist diese Vergütungsabsenkung schlicht nicht hinnehmbar. Sie gefährdet die Stabilität ambulanter Praxen und damit die Versorgungssicherheit insgesamt.
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, diesen Beschluss zu beanstanden. Die Politik ist jetzt gefordert, die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig zu stärken – statt sie durch kurzsichtige Sparmaßnahmen weiter zu schwächen.
Über die Psychotherapeutenkammer Berlin
Die Psychotherapeutenkammer Berlin ist die gesetzliche Berufsvertretung aller mehr als 6.500 approbierten Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Land und vertritt deren Interessen in Politik und Gesellschaft. Ihre Aufgabe ist unter anderem die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Berufsstandes und der Fort- und Weiterbildung.
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