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    Stellungnahme: Einsparungen auf Kosten derjenigen, die dringend psychotherapeutische Behandlung brauchen

    31.03.2026

    Psychotherapeutenkammer Berlin zu den von der GKV-Finanzkommission vorgeschlagenen Sparmaßnahmen

    Berlin, 31. März 2026 – Die Finanzkommission Gesundheit hat einen Bericht vorgelegt, in dem sie unter anderem weitreichende Einschnitte bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung vorschlägt. Die Empfehlungen der GKV-Finanzkommission, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen entlastet werden sollen, sehen unter anderem eine globale Begrenzung von Vergütungssteigerungen, die Streichung bestehender Zuschläge sowie strukturelle Änderungen bei der Finanzierung vor. Auch die psychotherapeutische Versorgung wäre davon erheblich betroffen.

    Konkret sollten demnach psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung überführt und damit erneut budgetiert werden. Gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapien entfallen. 

    Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin, kritisiert die Vorschläge deutlich: „Die geplanten Einschnitte würden zu weniger Behandlungsplätzen, längeren Wartezeiten und einer Verschlechterung der Versorgung führen. Wer bei der schon jetzt chronisch unterfinanzierten psychotherapeutischen Versorgung weiter kürzt, verschärft bestehende Engpässe sehenden Auges. Die Leidtragenden wären Menschen mit psychischen Erkrankungen, die dringend eine Behandlung brauchen. Am Ende könnte es zu vermehrten stationären Aufnahmen, Krankentagen oder Frühverrentungen kommen, weil sich die Symptomatik ohne Behandlung verschlechtert. Wer vorne kürzt, zahlt am Ende drauf.“

    Begrüßenswerte Vorschläge der Finanzkommission 

    Zwar enthält der Bericht aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Berlin auch sinnvolle Ansätze – etwa die stärkere steuerfinanzierte Beteiligung an versicherungsfremden Leistungen sowie höhere Abgaben auf gesundheitsschädliche Konsumgüter wie Tabak, Alkohol und Zucker. Insgesamt überwiegen jedoch Maßnahmen, die direkt in die Versorgung eingreifen und diese schwächen könnten.

    Die Diskussion über die Umsetzung der Vorschläge zu Einsparungen im Gesundheitswesen steht noch am Anfang. Klar ist jedoch schon jetzt: Pauschale Kürzungen bei der Vergütung gefährden die Stabilität der ambulanten Versorgung – gerade im sensiblen Bereich psychischer Gesundheit. Erst kürzlich hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss Honorarkürzungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen beschlossen, die die Versorgung weiter unter Druck setzen werden.

    Kritik der BPtK

    Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke sagte: „Die vorgelegten Vorschläge, die Vergütung global zu begrenzen und teilweise zu streichen, werden die ambulante psychotherapeutische Versorgung schwächen. Alles andere wäre ein mathematisches Wunder.”

    Dokumente
    Stellungnahme zu Vorschlägen der GKV-Finanzkommission
    (PDF, 124.81 kb)
    Schlagworte
    Kurzzeittherapie
    Krankenkassen
    Vergütung
    GKV
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