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08.12.2016

Sprechstunde ist als fester Bestandteil psychotherapeutischer Versorgung von Psychotherapeuten anzubieten

Die Umsetzung der Auflage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist erfolgt: Ab dem 1. April 2017 ist von Psychotherapeuten grundsätzlich eine Sprechstunde anzubieten. Psychotherapeuten mit einem ganzen Praxissitz haben zukünftig Sprechstundentermine von in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche anzubieten. Bei Psychotherapeuten mit einem halben Praxissitz sind es mindestens 50 Minuten. Diese Verpflichtung gilt für alle PT und KJP sowie Fachärzte, die über eine Abrechnungsgenehmigung für eine Richtlinienpsychotherapie verfügen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können jedoch mehr oder weniger Sprechstundenzeiten vorschreiben... Festgelegt wurde auch der Umfang, in dem psychotherapeutische Praxen telefonisch erreichbar sein müssen. Weitere Informationen hierzu, den Beschluss des G-BA zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie vom 24. November 2016 sowie die Vorabfassung der PT-Richtlinie finden Sie hier.
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30.11.2016

Anonyme Therapien für Pädophile werden Kassenleistung

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert für fünf Jahre die therapeutische Behandlung eigenmotivierter pädophiler Menschen im Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden". Was der Bundestag bereits am 10.11.2016 beschlossen hat, wurde am 25.11. vom Bundesrat bestätigt: Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)" wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1.1.2017 damit beauftragt, ein entsprechendes Modellvorhaben zu finanzieren.
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17.11.2016

Reform der bisherigen Bedarfsplanung: Zahl der Psychotherapeuten an die Häufigkeit psychischer Erkrankungen koppeln

Das Berliner IGES-Institut hat zusammen mit Prof. Dr. Frank Jacobi ein neues Konzept zur bedarfsgerechten Planung von psychotherapeutischen Praxen entwickelt. Bertelsmann Stiftung und BPtK hatten dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Auch der Gesetzgeber hält eine Reform der bisherigen Bedarfsplanung für notwendig. Er hat den Gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 eine "bedarfsgerechte Versorgung", insbesondere für die Psychotherapeuten, zu entwickeln und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur zu berücksichtigen. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer sowie eine Ausgabe BPtK-Spezial, die sich diesem Thema ausführlich widmet.
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01.06.2016

In sieben Schritten zum Psychotherapeutischen MVZ

Rechtsanwalt Dr. Thomas Willaschek erklärte die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums, die nun auch für Psychotherapeuten möglich ist, auf der Veranstaltung unseres Ausschusses Ambulante Versorgung klar und übersichtlich in 7 Schritten. Hier finden Sie die zugehörige Präsentation.
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18.02.2016

Handbuch der WHO zur Verbesserung der Intervention bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Das WHO Handbuch "Gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Gewalt in Paarbeziehungen oder sexuelle Gewalt erfahren" (weltweit ist das jede dritte Frau) bietet Informationen und praktische Arbeitshilfen, die auf den evidenzbasierten WHO Leitlinien (2013) basieren. Die Berliner Koordinierungsstelle des S.I.G.N.A.L. e. V. - seit 2010 durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales finanziert - bietet zur Umsetzung Schulungen, Veranstaltungen und Beratung an. Konkrete Informationen zum Angebot und dazu, wie Sie kostenfrei an das Handbuch kommen, finden Sie hier ...
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09.02.2016

Forderungen der PTK Berlin zur Umsetzung einer qualifizierten und kontextualisierten psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Menschen

In einer Pressemitteilung übt die Psychotherapeutenkammer Berlin Kritik am Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes des Bundesinnenministeriums, der eine weitere Verschlechterung der bereits mangelhaften psychotherapeutischen Versorgung geflüchteter Menschen vorzeichnet. Als Ergebnis des am 22.01.2016 stattgefundenen Fachgesprächs zum Thema "Gewalt-Flucht-Trauma" formuliert die PTK Berlin eindeutige Forderungen zur Umsetzung einer gelingenden, qualifizierten und kontextualisierten Traumaarbeit mit Flüchtlingen. Hier die Pressemitteilung ...
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12.11.2015

Mehr Geld für Personal in Krankenhäusern

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen zukünftig höhere Personalkosten, die Krankenhäusern aufgrund von Tariflohnsteigerungen entstehen, zur Hälfte finanzieren. Damit wird einem weiteren Personalabbau, der auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in den letzten Jahren stattgefunden hat, entgegengewirkt. Das ist eine der wichtigen Neuerungen des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG), das im Bundestag verabschiedet wurde.
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22.10.2015

G-BA streicht Behandlungen für schwer abhängige Raucher

Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strich am 15. Oktober 2015 die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die BPtK nimmt wie folgt Stellung:
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22.10.2015

Modellprojekt für psychisch kranke Flüchtlinge vorgeschlagen

Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordern eine bessere psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden. BÄK und BPtK schlagen deshalb gemeinsam ein Modellprojekt für die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen vor, das aus Bundesmitteln finanziert werden soll.
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22.10.2015

UPDATE: Befristete Zulassung zur Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

Die Bundesregierung hat auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen. Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert:
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