Deutschland
Kinderschutz funktioniert im Netzwerk. Ein wichtiger Baustein dafür sind Schutzkonzepte, denen sich die einzelnen Akteure verpflichtet fühlen und die Handlungsrichtlinien enthalten, die Sicherheit geben.
Diese Fortbildung richtet sich in erster Linie an Therapeut:innen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, denn sie müssen ein (institutionelles) Schutzkonzept vorlegen können. Aber auch für alle anderen Kolleg:innen ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, weil die Tendenz dahin geht, in allen Lebensbereichen von Kindern den Kinderschutz konzeptionell abzusichern, z.B. auch im Bereich Bildung, Gesundheit oder Sport, um Gefährdungsmomente zu erkennen oder zu minimieren. Daher ist es denkbar, dass auch Therapeut:innen, die nicht im SGB VIII tätig sind, zukünftig ein solches Schutzkonzept vorhalten sollten.
Der Aufbau und Inhalt eines institutionellen Schutzkonzeptes hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt und ist zu einem umfänglichen, zugleich sehr sinnvollen Instrument geworden, der allen Beteiligten Handlungssicherheit geben kann, um beispielsweise adäquat reagieren zu können, wenn es den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung gibt.
Die Bausteine eines Schutzkonzeptes werden in dieser Veranstaltung vorgestellt.
- Begrüßung und Moderation
Anna Heike Grüneke, KJP, Vorstandsmitglied der PtK Berlin
- Vortrag
Andrea Kaden, KJP, Kinderschutzbeauftragte der PtK Berlin
Die Veranstaltung wird von der Psychotherapeutenkammer Berlin mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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