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Ambulante Komplexbehandlung für psychisch Kranke: Welchen Mehrwert die Behandlungsform für Psychotherapeut*innen hat

13.04.2026

Berechtigte Kritikpunkte an der KSVPsych-Richtlinie führten zunächst dazu, dass viele Psychotherapeut*innen wenig Interesse daran hatten, sich an der Ambulanten Komplexbehandlung zu beteiligen. Nachdem die Richtlinie im Dezember vom G-BA modifiziert wurde, könnte sich das maßgeblich ändern.

Im Herbst 2021 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss die KSVPsych-Richtlinie (vollständiger Titel: Berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf) verabschiedet und konnte rund ein Jahr später nach Abschluss der Vergütungsverhandlungen auch praktisch an den Start gehen. Mit Beginn des Jahres 2026 existieren in den meisten – konkret zwölf – Bundesländern ein oder mehrere Netzverbünde zur Komplexbehandlung. 

Welche Ziele verfolgt die KSVPsych-Richtlinie und wie sollen diese erreicht werden?

Zielrichtung und zentrales Anliegen der Richtlinie war es, insbesondere schwer psychisch kranken Menschen mit deutlichen sozialen Funktionsstörungen bzw. deutlichem Schweregrad der Erkrankung (definiert über die Global Assessment of Functioning; GAF) und einem Behandlungsbedarf von mindestens zwei SGB V-Maßnahmen pro Quartal ein aufeinander abgestimmtes Behandlungsangebot zu machen. 

Jede*r Patient*in erhält eine*n Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in, die verantwortlich für die Behandlung insgesamt und insbesondere für die Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans ist. Pro Quartal sollen mit allen an der Behandlung Beteiligten zwei Fallbesprechungen durchgeführt werden. Außerdem übernimmt eine nicht-ärztliche Person die Aufgabe der Koordination. Einbezogen werden können neben den Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen zugelassene Leistungserbringer*innen aus den Bereichen psychiatrische Pflege, Ergo- und Soziotherapie. 

Kritik an der Richtlinie

Von Beginn an übten gerade auch Psychotherapeut*innen berechtigte Kritik an einzelnen Vorgaben der Richtlinie, etwa an der obligatorisch geforderten psychiatrischen differentialdiagnostische Abklärung gem. § 8 der KSVPsych-RL. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt bezog sich darauf, dass als verantwortliche Bezugsbehandelnde nur Kolleg*innen mit einem vollen KV-Sitz fungieren konnten. Dies hatte zur Folge, dass relativ viele und gerade auch jüngere Psychotherapeut*innen von der Übernahme der Bezugstherapeutenrolle ausgeschlossen waren und in der Folge teilweise das Interesse an einer Teilnahme an der Ambulanten Komplexbehandlung verloren.

Wesentliche Kritikpunkte wurden bei der Modifikation der Richtlinie berücksichtigt

Mit der modifizierten Fassung der Richtlinie, die im August 2025 vom G-BA verabschiedet wurde, wurden neben zahlreichen Änderungen, die sich auf die Mindestvoraussetzungen und die Organisation des Netzverbunds bezogen, auch einige der Hauptkritikpunkte revidiert. So können jetzt auch niedergelassene Psychotherapeut*innen mit ½ KV-Sitz als Bezugspsychotherapeut*innen fungieren. Patient*innen, bei denen häufig eine Anpassung der pharmakologischen Behandlung erfolgen muss, können eine Bezugspsychotherapeut*in haben, sofern eine Fachärzt*in in die Behandlung eingebunden ist.

Netzverbund der Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg in Berlin

In Berlin betreibt die Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (kurz: PIBB) seit 2022 einen Netzverbund zur Ambulanten Komplexbehandlung und seit 2025 auch in Brandenburg, so dass bereits mehrjährige Erfahrungen mit dieser neuartigen Versorgungsform vorliegen. Der Netzverbund in Berlin umfasst 61 Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen und 27 therapeutische Dienste (psychiatrische Pflege, Ergo- und Soziotherapie), in Brandenburg 13 Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen und zwei psychiatrische Pflegedienste. 

Nach der Modifikation der KSVPsych-Richtlinie sieht die PIBB die Chance, weitere Psychotherapeut*innen für eine Teilnahme an der Ambulanten Komplexbehandlung zu gewinnen. 

In der Praxis zeigt sich für alle Beteiligten, aber gerade auch für psychologische Psychotherapeut*innen ein großer Vorteil und „Mehrwert“ dieser Behandlungsform: der intensive Austausch mit anderen Berufsgruppen und deren Perspektive. 

Gemeinsames Anliegen der Psychotherapeutenkammer und der PIBB ist es daher, über diese neue Versorgungsform zu informieren und weitere Psychotherapeut*innen für eine Mitarbeit im Netzverbund zu gewinnen. 

Online-Veranstaltung zur Ambulanten Komplexbehandlung am 20. Mai

Dafür laden wir Sie zu unserer Online-Veranstaltung am 20.05.2026 um 19:30 Uhr ein (» zur Anmeldung).

Autor*innen:

  • Dr. Dipl.-Psych. Karin-Maria Hoffmann, Psychologische Psychotherapeutin, Management, Qualität und Projektentwicklung der PIBB, Tegeler Weg 4, 10589 Berlin, hoffmann@pi-bb.de
  • Dr. Michael Krebs, niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Geschäftsführer der PIBB, Drakestr. 61, 12205 Berlin, krebs@pi-bb.de 

Links
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.pi-bb.de
Schlagworte
Komplex-Behandlungsrichtlinie
Komplexbehandlung
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