Manchmal kann es sehr schwer sein, als psychotherapeutische Einzelpraxis den komplexen Bedarfen von Menschen mit schweren psychischen Störungen gerecht zu werden. Teil eines Netzwerkes von Behandler*innen verschiedener Professionen zu sein, kann in solchen Fällen Entlastung bringen und die Versorgung dieser Patientengruppe verbessern. Das war die Idee hinter der KSV-Psych-Richtlinie (vollständiger Titel: Berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf), die 2022 an den Start ging.
Zielrichtung und zentrales Anliegen der Richtlinie war es, insbesondere schwer psychisch kranken Menschen mit deutlichen sozialen Funktionsstörungen bzw. deutlichem Schweregrad der Erkrankung (definiert über die Global Assessment of Functioning; GAF) und einem Behandlungsbedarf von mindestens zwei SGB V-Maßnahmen pro Quartal ein aufeinander abgestimmtes Behandlungsangebot zu machen. Jede*r Patient*in erhält eine Bezugspsychotherapeut*in/-ärzt*in, die verantwortlich für die Behandlung insgesamt und insbesondere für die Erstellung eines Gesamtbehandlungsplans ist. Pro Quartal sollen mit allen an der Behandlung Beteiligten zwei Fallbesprechungen durchgeführt werden. Außerdem übernimmt eine nicht-ärztliche Person die Aufgabe der Koordination. Einbezogen werden können neben den Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen zugelassene Leistungserbringer*innen aus den Bereichen psychiatrische Pflege, Ergo- und Soziotherapie.
Der seit 2022 in Berlin bestehende Netzverbund wird von der Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (PIBB) betrieben und kann mehrjährige Erfahrungen mit dieser Versorgungsform vorweisen. Der Netzverbund in Berlin umfasst 61 Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen und 27 therapeutische Dienste (psychiatrische Pflege, Ergo- und Soziotherapie), in Brandenburg 13 Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen und zwei psychiatrische Pflegedienste. In der Praxis erweist sich für alle Beteiligten, aber gerade auch für psychologische Psychotherapeut*innen ein großer Vorteil und „Mehrwert“ dieser Behandlungsform: der intensive Austausch mit anderen Berufsgruppen und deren Perspektive.
In unserer Online-Veranstaltung am 20. Mai möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die Möglichkeit zu informieren, sich als niedergelassene*r Psychotherapeut*in in der vertragsärztlichen Versorgung an der Ambulanten Komplexbehandlung im Netzverbund teilzunehmen. Behandler*innen (psychotherapeutische, ärztliche, ergotherapeutische) aus dem Netzverbund werden von ihren Erfahrungen berichten und Ihre Fragen gerne beantworten.
Diese Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert.
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