In der Anhörung des Gesundheitsausschusses Mitte März machte Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn deutlich: Lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie, eine veraltete Bedarfsplanung und die unzureichende Förderung der Weiterbildung erfordern dringend politische Weichenstellungen.
Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn war am 16. März 2026 in der Anhörung der 67. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege und berichtete dort über die psychotherapeutische Versorgung und Ausbildungskapazitäten in Berlin.
Sie betonte, dass Psychotherapeut*innen ihren Versorgungsauftrag erfüllen, aber dennoch erhebliche Wartezeiten bestehen. Die Annahme, in Berlin gebe es eine Überversorgung, resultiere aus einer unzulänglich umgesetzten Berechnung der Bedarfsplanung 1999 (Berechnungsgrundlage zur Bedarfsplanung aus dem Jahr 1999) auf der die aktuelle Bedarfsplanung immer noch aufsetzt.
Zugang zu Psychotherapie in Kliniken und Förderung der Weiterbildung verbessern
Laut einer Studie des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz etwa fünf Monate. Auch im stationären Bereich bestehen Engpässe: Für stationäre Psychotherapie liegt die Wartezeit ohne akute Einweisung bei ein bis zwei Monaten, während Patientinnen auf teilstationäre Behandlungen oft mehrere Monate warten. Schweitzer-Köhn bat daher den Gesundheitsausschuss, sich sowohl für eine ausreichende ambulante als auch stationäre und teilstationäre Versorgung einzusetzen. Ein weiteres Thema war die PPP-RL, die pro Woche 50 Minuten Psychotherapie pro Patient*in pro Woche vorsieht. Da in den 50 Minuten sämtliche Leistungen für die entsprechenden Patient*innen enthalten sind, auch Dokumentation oder Teamsitzungen, kommen bei den Patient*innen lediglich 25 Minuten Psychotherapie pro Woche an. Dies entspreche nicht einer leitliniengerechten Behandlung. Frau Schweitzer-Köhn bat daher den Gesundheitsausschuss, sich dafür einzusetzen, dass mehr Psychotherapie bei den Patient*innen in den Kliniken ankommt.
Hinsichtlich der psychotherapeutischen Weiterbildung hob Schweitzer-Köhn hervor, dass eine stärkere Förderung – insbesondere im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in landeseigenen Kliniken – notwendig sei. Zudem sprach sie sich für die Aufnahme der psychotherapeutischen Weiterbildung in das Landeskrankenhausgesetz aus.
Eine Videoaufzeichnung der 67. Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Pflege am 16.03.2026 finden Sie hier.