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    BPtK kritisiert Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

    21.04.2026

    Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) übt in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) deutliche Kritik an den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Sparplänen.

    Zwar sei es notwendig, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, damit auch künftig eine finanzierbare und sozial faire gesundheitliche Versorgung ermöglicht werden kann, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Aber Einsparungen im Gesundheitswesen und Belastungen für GKV-Beitragszahler*innen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheitsversorgung zukunftsfähig bleibt." In der vertragsärztlichen Versorgung würden 97 Prozent der Behandlungsfälle für nur 16 Prozent der Kosten versorgt. Die Strukturen der ambulanten Versorgung müssten gestärkt statt geschwächt werden, so Benecke.

    Die BPtK fordert von der Bundesregierung unter anderem, die versicherungsfremden Leistungen für Bezieher*innen der Grundsicherung aus Steuermitteln zu finanzieren und psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der MGV gemäß § 87d Absatz 4 SGB V vollständig zu vergüten. Auch dürften insbesondere zusätzlich nötige Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche nicht den Einsparungen zum Opfer fallen. Zudem fordert die BPtK, wirksame Maßnahmen wie Zuschläge für die Kurzzeittherapie und Vergütungsregelungen für Terminkonstellationen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zu erhalten.

    Die vollständige Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes finden Sie hier. 

    Schlagworte
    BPtK
    GKV
    Kinder und Jugendliche
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