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    BPtK und Landespsychotherapeutenkammern fordern Nachbesserung am GKV-Paket

    08.07.2026

    Anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke gemahnt, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. „Wir bekennen uns zum Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren und zugleich eine gute Patientenversorgung zu sichern. Dieses Gesetz erreicht das in seiner jetzigen Form nicht“, sagte Benecke. Ohne Nachbesserungen drohe das Gesetz vor allem eines zu bewirken: längere Wartezeiten.

    Benecke warnt, das Gesetz gefährde die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer Praxen und schaffe damit substanzielle Lücken in der ambulanten Versorgung. Besonders die geplante Budgetierung und die Streichung der Angemessenheitsprüfung destabilisierten die Versorgungsstrukturen langfristig. Zudem kritisiert sie, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen nicht kostendeckend aus Steuermitteln finanziere und dadurch selbst den Zeitdruck erzeuge, während er gleichzeitig Lasten auf die GKV-Versicherten verlagere.

    Konkret fordert die BPtK:

    • Der Bundestag soll dem Gesetzentwurf am Freitag nicht zustimmen; der Bundesrat soll den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.
    • Die Politik solle sich bis Ende des Jahres Zeit für einen tragfähigen Entwurf nehmen.
    • Der Bund müsse versicherungsfremde Leistungen ab 2027 vollständig finanzieren, um die GKV-Beiträge zu stabilisieren.

    Die gesamte Pressemitteilung der BPtK finden Sie hier.

    Schlagworte
    GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
    GKV
    Budgetierung
    Angemessenheitsprüfung
    BPtK
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