Der Deutsche Bundestag berät heute in zweiter und dritter Lesung über das E-Evidence-Paket zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/1544 und der EU-Verordnung 2023/1543. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einheitlicher Regelungen für die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der EU.
Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sind in Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt; ihre Unterlagen unterliegen daher dem Beschlagnahmeverbot der Strafprozessordnung. Dies gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte. Nach Auffassung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte dieser Schutz ausdrücklich auf die elektronische Patientenakte ausgeweitet werden, da ein geschütztes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist.
Die vollständige Meldung der BPtK zum Thema finden Sie hier.