Zum 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Leistungserbringenden im Gesundheitswesen verpflichtend. Die ePA war zuvor am 29. April 2025 bundesweit auf freiwilliger Basis eingeführt worden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass im …