Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Praxis-Info zur elektronischen Patientenakte (ePA) aktualisiert. Hintergrund sind neue gesetzliche Regelungen: Die ePA ist seit 2025 als "ePA für alle" eingeführt, für Leistungserbringer*innen seit 1. Oktober 2025 verpflichtend.
Mit dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen BEEP-Gesetz wurden insbesondere Datenschutzfragen bei Kindern und Jugendlichen präzisiert. Die aktualisierte Praxis-Info informiert Psychotherapeut*innen über die aktuellen rechtlichen und fachlichen Vorgaben im Umgang mit der ePA.
Die aktualisierte Praxis-Info "Elektronische Patientenakte" finden Sie hier.