Berlin, 23. Mai 2025 Nachdem der G-BA die neue Berufsgruppe im August 2024 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen hatte, folgen nun Regelungen unter anderem zur vertragsärztlichen Versorgung:
Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie dürfen demnach künftig entsprechende Leistungen zulasten der GKV erbringen. Zudem erhalten sie umfassende Verordnungsbefugnisse für Maßnahmen wie Ergotherapie, Krankenbeförderung, Krankenhauseinweisungen, medizinische Rehabilitation, Soziotherapie oder psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen – analog zu Psychologischen Psychotherapeut*innen. Die rechtliche Gleichstellung gilt unter denselben Bedingungen.
Nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit sollen die neuen Regelungen mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss prüft anschließend mögliche EBM-Anpassungen.