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Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Hier finden Sie die Regelungen der Weiterbildung, die nach dem Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018), gültig sind.

Die Ausbildung von Psychotherapeut*innen wurde mit diesem Gesetz grundsätzlich reformiert. Nach Erhalt der Approbation kann eine fünfjährige Weiterbildung zur:zum Fachpsychotherapeut*in absolviert werden. Deren Ziel ist der Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem bestimmten Gebiet (Erwachsene / Kinder und Jugendliche / Neuropsychologische Psychotherapie) sowie Verfahren (die derzeitigen Richtlinienverfahren).

Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern durchgeführten Prüfung.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die neue Weiterbildung sowie die notwendigen Formulare zur Beantragung der Zulassung als Weiterbildungsstätte und der Weiterbildungsbefugnis.

Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung

  • Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Berlin

Weitere wichtige Regelungen der PTK Berlin zur Durchführung der Weiterbildung

  • Richtlinie und Kriterienkatalog über die Befugnis zur Weiterbildung von Psychotherapeut*innen
  • Richtlinie und Kriterienkatalog über die Zulassung von Weiterbildungsstätten
  • Gegenstandskatalog – Gebiet Psychotherapie für Erwachsene
  • Gegenstandskatalog – Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
  • Verfahrensbezogene Kompetenzen für das Logbuch
  • Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung: Fachgebiet Erwachsene
  • Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung: Fachgebiet Kinder und Jugendliche
  • Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung: Fachgebiet Neuropsychologische Psychotherapie

Antragsformulare

  • Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
  • Anmeldung einer Einrichtung als ganz oder teilweise kraft Gesetzes ermächtigte Weiterbildungsstätte
  • Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte
  • Merkblatt 1: Hinweise zur Erstellung einer Strukturierten Darstellung der Einrichtung
  • Merkblatt 2: Hinweise zur Erstellung eines Weiterbildungsprogramms
  • Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Supervisor*innen oder Selbsterfahrungsleiter*innen

FAQs

  • FAQs zur institutionellen Weiterbildung in der Erziehungs- und Familienberatung: Gemeinsame Information der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)

Dieser Bereich wird regelmäßig um weitere Informationen (FAQs, Dokumente) ergänzt.

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Inhalt

  • Ausbildung
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  • Weiterbildung
    • Weiterbildung für Psychotherapeut*innen
      • Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten und ermächtigten Weiterbildungsbefugten
    • Weiterbildung für PP und KJP
Symbolabbildung: Sprechblase

Kontakt

Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unsere speziellen Sprechstundenangebote, u. a. in den Bereichen Rechtliches, Fort- und Weiterbildung und Zertifizierung.

Kontaktdaten & Sprechstunden

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Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
© iStock.com/imaginima

Informationen zur Mitgliedschaft

FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?

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