Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2025 strukturelle und organisatorische Vereinfachungen für die Gründung von Netzverbünden zur Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen beschlossen. Künftig werden unter anderem weniger beteiligte Fachkräfte für eine Gründung benötigt, die Pflicht zur Kooperation mit psychiatrischen Pflichtversorgungs-Krankenhäusern wird gelockert und vertragliche Vorgaben werden reduziert.
Mit den Änderungen sollen bestehende Hürden abgebaut und die Versorgung von Patient*innen mit komplexem Behandlungsbedarf erleichtert werden. Der Beschluss wird nun an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Er tritt nach der Nichtbeanstandung durch das Ministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.